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Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 87 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen stellen neben der Beschilderung auch bauliche sowie planerische Anforderungen. Zum einen ist ein niveaugleicher Ausbau der Straße und bei Einmündungen ein durchgängiger Bordstein erforderlich. Zum anderen sind in verkehrsberuhigten Bereichen Lichtsignalanlagen unzulässig und müssten abgebaut werden. Durch die besondere Gestaltung soll der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die genannten Voraussetzungen erfüllt die Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße nicht. Des Weiteren verlaufen auf der Homburger Landstraße im angesprochenen Bereich Schulwege der Liesel-Oestreicher-Schule und der Carlo-Mierendorff-Schule. Zudem verkehren Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs. Aus vorgenannten Gründen kann der Magistrat der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 158