Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: Verkehrsberuhigte
Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße
und Weinstraße Die Einrichtung von
verkehrsberuhigten Bereichen stellen neben der Beschilderung auch bauliche
sowie planerische Anforderungen. Zum einen ist ein niveaugleicher Ausbau der Straße
und bei Einmündungen ein durchgängiger Bordstein erforderlich. Zum anderen
sind in verkehrsberuhigten Bereichen Lichtsignalanlagen unzulässig und
müssten abgebaut werden. Durch die besondere Gestaltung soll der Eindruck
vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die genannten
Voraussetzungen erfüllt die Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und
Weinstraße nicht.
Des Weiteren verlaufen auf der
Homburger Landstraße im angesprochenen Bereich Schulwege der
Liesel-Oestreicher-Schule und der Carlo-Mierendorff-Schule. Zudem
verkehren Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs. Aus vorgenannten Gründen kann der Magistrat der
Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 158