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Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1583 entstanden aus Vorlage: OF 936/10 vom 01.02.2016 Betreff: Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost/Am Eschbachtal" folgendes festgeschrieben wird: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens 40 Prozent der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens zehn Prozent der Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche. Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil, sondern bereichert diese nachhaltig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 5