Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1583
entstanden aus Vorlage:
OF 936/10 vom
01.02.2016 Betreff: Festsetzung des geförderten sowie
genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am
Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den noch zu
beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost/Am Eschbachtal" folgendes
festgeschrieben wird: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens
40 Prozent der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens zehn Prozent der
Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen
festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die
durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche. Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an
bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch
Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen
Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen.
Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und
der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für
genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden.
Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und
im Stadtteil, sondern bereichert diese nachhaltig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.05.2016, ST 824
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.01.2025, ST 5