Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516
Stellungnahme des Magistrats
Zur beschleunigten Bereitstellung der für das Gymnasium Nord und eine Grundschule benötigten Flächen wurde 2018 der Teilbereich nördlich der Bahngleise aus dem Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" herausgelöst. Derzeit wird für diesen Bereich das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinern Straße" durchgeführt, mit dem zeitlichen Ziel, innerhalb des nächsten Jahres Planungsrecht zu erhalten. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" südlich der Bahngleise hingegen werden Studien weiterverfolgt, um zu prüfen, in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann. Dabei werden unter anderem auch mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist jedoch die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt. Was die Regelungen zum geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbau betrifft, gilt gegenüber der Lage im Jahr 2016 nun, dass der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5590, beauftragt ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung den Baulandbeschluss für eine sozialgerechte Stadtentwicklung anzuwenden. Die Stadt verfolgt hierbei das Ziel, bei allen Wohnbauentwicklungen eine Quote von 30 Prozent der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Zudem soll ein Anteil von 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte vorgehalten werden.