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Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

In der Stellungnahme ST 279 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157 entstanden aus Vorlage: OF 132/5 vom 24.08.2021 Betreff: Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße Vorgang: OM 6572/20 OBR 5; ST 279/21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, gegenüber der Deutschen Bahn AG durchzusetzen, dass die bestehende Lärmschutzwand, die die Bebauung in der Nell-Breuning-Straße schützt, über die Eisenbahnüberführung hinaus verlängert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 279 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 249 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69