Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
In der Stellungnahme ST 279 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157
entstanden aus Vorlage:
OF 132/5 vom
24.08.2021 Betreff: Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung
Holbeinstraße Vorgang: OM 6572/20 OBR 5; ST 279/21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,
welche Möglichkeit er sieht, gegenüber der Deutschen Bahn AG durchzusetzen,
dass die bestehende Lärmschutzwand, die die Bebauung in der
Nell-Breuning-Straße schützt, über die Eisenbahnüberführung hinaus verlängert
wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 279 führt der Magistrat aus,
dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen
Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner
berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin
gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die
Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen
durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als
brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in
dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu
dringen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2021, ST 279
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.01.2022, ST 249
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69