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Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

In der Stellungnahme ST 279 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 7
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle