Verkehrskonzept Henninger Areal
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 06.11.2015, V 1508
entstanden aus Vorlage:
OF 1165/5 vom
21.10.2015 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal
Der Magistrat wird
gebeten, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen
und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus
ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den
ruhenden Verkehr darzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung
folgender Fragen gebeten: 1. Mit welchem Pkw- und Lkw-Verkehrsaufkommen wird
für die Einzelhandels- und die gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger
Turms gerechnet? 2.
Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder -
soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass
noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, wird um eine Prognose
der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze gebeten. 3. Wie viele
Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet.
Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, wird um Auskunft gebeten, wo
diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes
Anwohnerparken in den umliegenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm
gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, wird darum gebeten
darzulegen, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag
erfolgen soll. 5.
Nach der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 847 soll der Ziel- und
Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der
hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter
Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der ein
Zweirichtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im
Betrieb. Hierzu wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen
gebeten: a) Ist
bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die
Darmstädter Landstraße in der morgendlichen Rushhour nach Einführung des
Zweirichtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die
Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet
vollständig aufgenommen wird. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des
Verkehrsabflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der
morgendlichen Rushhour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des
Zweirichtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Für den Fall, dass
der Magistrat die Meinung teilt, dass der Verkehrsabfluss von der Geleitstraße
in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen Rushhour
verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse
geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur
Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den
betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die
Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Wurde als weitere Alternative zum
Anschluss an Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den
Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße
anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden, und zu
welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes
Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den
Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die
auf Höhe des Wendelsweges Nr. 59-61, vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg
abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es
steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die
gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet
wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht.
Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große
Bedeutung für die Frage zu, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über
den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum
Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr
in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend
belastet werden. Es wird darum gebeten, hierzu folgende Fragen zu
beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten
Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln?
b) Welche Maßnahmen sind
vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt
wird? 7. Sind im
Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue
Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt
vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen
sind, wird um die Bekanntgabe der genauen Standorte gebeten, um möglicherweise
Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes
Henninger Areal vorgesehen, und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist dem Magistrat bekannt, ob in
dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um
den motorisierten Individualverkehr - so gut es geht - zu begrenzen? Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des
Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des
schließlich verabschiedeten Bebauungsplans Nr. 847. Mittlerweile hat sich
die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so
verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein
allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile
fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den
Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele
Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor
haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen
Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, sodass auch insoweit die Anzahl der
Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die
Zu- und Abfahrten der Tiefgaragen fest, sodass die Verknüpfung mit dem
vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls
im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende
Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen
Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein
Zweirichtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der
Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 295
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1099
Aktenzeichen: 61 1