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Verkehrskonzept Henninger Areal

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1099 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Verkehrskonzept: Das Verkehrskonzept basiert auf einer Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 2005. Eine Teil-Fortschreibung der Daten erfolgte 2013 im Rahmen von Lichtsignalanlagenberechnungen am Knotenpunkt Geleitsstraße/Darmstädter Straße. Zielverkehr: Aus Richtung Norden fährt der Zielverkehr über die Darmstädter Landstraße, den Wendelsplatz und den Hainer Weg. Aus Richtung Westen fährt der Zielverkehr über die Mörfelder Landstraße, den Wendelsplatz und den Hainer Weg. Aus Richtung Osten fährt der Zielverkehr über die Offenbacher Landstraße, den Lettigkautweg, den Wendelsweg, die Gemündener Straße und den Hainer Weg. Aus Richtung Süden fährt der Zielverkehr über die Darmstädter Landstraße, die Geleitsstraße und den Hainer Weg. Quellverkehr: Der Quellverkehr in Richtung Norden und Westen fährt über den Hainer Weg, die Geleitsstraße und die Darmstädter Straße zum Wendelsplatz. Von hier verteilt er sich richtungsbezogen. Der Quellverkehr in Richtung Süden fährt über den Hainer Weg, den Sachsenhäuser Landwehrweg und die Darmstädter Landstraße. Der Quellverkehr in Richtung Osten fährt über den Wendelsweg, den Lettigkautweg und die Offenbacher Landstraße. Parkierungskonzept: Sämtliche Bauvorhaben decken den Stellplatzbedarf gemäß Stellplatzsatzung in Tiefgaragen beziehungsweise Parkhäusern. Diese sind Gegenstand der Bauanträge und entsprechend geprüft und genehmigt. Darüber hinaus werden im öffentlichen Verkehrsraum größtenteils beidseits der Straßen Stellplätze hergestellt. Diese Stellplätze sind für die Allgemeinheit vorge-sehen und keinen Gebäuden oder Nutzergruppen vorbehalten. Zu1.: Für die Einzelhandels- und die gewerbliche Nutzung wird ein Parkhaus mit 400 Stellplätzen zur Verfügung gestellt. Bei einer nach Erfahrungswerten geschätzten Anzahl von 5 Umläufen pro Tag kann man von durchschnittlich 2.000 Pkw-Fahrten aus-gehen. Der Einzelhandel erzeugt den üblichen täglichen Anlieferungsverkehr mit kommerzieller Nutzung im Basement mit bis zu 25 Fahrten pro Tag. In diesem Fall handelt es sich um einen Edeka-, Aldi- und DM-Markt. Zu 2.: Der für die einzelnen Nutzungen im Plangebiet erforderliche Stellplatzbedarf wurde im Baugenehmigungsverfahren anhand der gültigen Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung sowohl für private als auch für Kunden- und Besucherpark-plätze auf den Baugrundstücken nachgewiesen. Durch den Nachweis erscheint eine Prognose als hinfällig. Zu 3.: Die Stellplätze sind für das Wohnen in einer Tiefgarage; für die übrigen Nutzungen in einem Parkhaus verortet. Beide Parkierungsanlagen liegen auf dem Turm-Areal. Die Tiefgarage wird über den Hainer Weg in Ziel- und Quellverkehr angebunden. Das Parkhaus wird über den Hainer Weg für den Zielverkehr erreicht und für den Quellverkehr über die Aschaffenburger Straße verlassen. Baufeld 1: Die Stellplätze liegen in einer großen zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 1. Der Zielverkehr gelangt vom Hainer Weg und über die Planstraße Nord 3 zur Tiefgarage, der Quellverkehr gelangt über die Planstraße Süd 2 zurück zum Hainer Weg. Baufeld 2: Die Stellplätze sollen in einer großen zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 2 zusammengefasst werden. Die Tiefgaragenanbindung soll an die Planstraße Nord 2 erfolgen und von hier weiter an den Hainer Weg. Baufeld 3: Die Stellplätze werden in einer großen zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 3 organisiert. Die Anbindung erfolgt an den Wendelsweg. Zu 4.: Das Anwohnerparken wurde für den Hainer Weg von der Geleitstraße bis zur Aschaffenburger Straße entsprechend der OM 2515 (2008) auf die Vormerkliste für das Anwohnerparken aufgenommen. Zu 5.: Eine vergleichende Erhebung der Ausfahrtzeiten wurde nicht durchgeführt. Die Berechnungen im Rahmen des Verkehrsgutachtens prognostizieren eine maxi- male mittlere Wartezeit von 38 Sekunden. Diese basiert auf einem veränderten Lichtsignalprogramm, das bisher aber noch nicht eingerichtet wurde. Eine derartige Regelung entspricht nicht dem Verkehrskonzept, welches dem beschlossenen Bebauungsplan B 847 zugrunde liegt. Eine solche Regelung wird an einem stark belasteten, lichtsignalgeregelten Knotenpunkt auch nicht als praktikabel angesehen. Die Leistungsfähigkeit der Straßenzüge bzw. der Knotenpunkte in den verkehr-lichen Spitzenstunden wurde in der Verkehrsuntersuchung nachgewiesen. Das Erfordernis einer Durchbindung der Aschaffenburger Straße bis zur Darmstädter Landstraße ist somit nicht gegeben. Auf Grund der gegebenen Leistungsfähigkeit im B-Plangebiet wurde eine Anbindung des Hainer Weges in Richtung Norden an die Offenbacher Landstraße nie in Erwägung gezogen. Im Falle einer Anbindung würden sich Schleichverkehre von der Darmstädter Landstraße über die Geleitstraße zum Wendelsplatz ent-wickeln, dies gilt es zu vermeiden. Zu 6.: Die angefragte Straße befindet sich auf privaten Flächen und dient ausschließlich der inneren Erschließung des Quartiers. Im Bebauungsplan ist die besagte Fläche mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit, mit Fahrrechten zu Gunsten der Grundstücksanlieger und mit Leitungsrechten zu Gunsten der Erschließungsträger zu belasten. Des Weiteren ist der Weg in den Planunterlagen als Sackgasse dargestellt. Es ist keine Durchfahrtmöglichkeit zum Wendelsweg vorge-sehen. Diese Straße wird nicht befahren. Es gibt keine für Kraftfahrzeuge geeignete Anbindung in die Planstraße Nord 2. Zu 7.: Im zentralen Teil des Bebauungsplangebietes verkehrt über den Hainer Weg die Buslinie 48 in beiden Fahrtrichtungen. Darüber hinaus befährt die Buslinie 47 in Fahrtrichtung Südbahnhof den Hainer Weg. Die zugehörigen Haltestellen sind die Haltestellen "Henninger-Turm" und "Wertheimer Straße". Diese Haltestellen werden im Rahmen der geplanten Grunderneuerung des Hainer Wegs in ihren heutigen Lagen weitestgehend beibehalten und barrierefrei ausgebaut. Zusätzlich dazu verkehrt im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes die Ringbus-linie 47 an den Haltestellen "Geleitsstraße" in der Geleitsstraße und "Dielmann-straße" im Wendelsweg. Mit der Realisierung des Baugebiets ist geplant, zwischen diesen Standorten eine weitere Haltestelle vorzusehen, um das Gebiet optimal zu erschließen. Diese soll im Wendelsweg nördlich der Einmündung der neu angelegten Straße "Am Felsenkeller" liegen. Als weitere, ergänzende ÖPNV Erschließung liegt auch die Bushaltestelle "Wendelsplatz" der Linien 30 und 36 in fußläufiger Entfernung zu den nördlichen Teilen des Neubauareals. Konzeptionelle Änderungen der Linienwege der o. g. Buslinien sind nicht geplant. Das Leistungsangebot (Fahrplantakt, Betriebszeitraum und ggf. die Fahrzeuggröße) werden bedarfsabhängig angepasst. Zu diesem Zwecke gibt es laufende Fahrgastzählungen an den bemessungsrelevanten Linienabschnitten. Zu 8.: Im Hainer Weg werden Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen zu Ausführung kommen. In den Tempo 30-Bereichen sind keine Radverkehrsanlagen vorge-sehen. Zu 9.: Die Möglichkeiten zur Implementierung von Mobilitäts-Managementsystemen wurden und werden im Rahmen des Planungs- und Realisierungsprozesses eingebunden. Das Carsharing wird üblicherweise auf privaten Flächen angeboten. Aus diesem Grund sollte dies im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit den Investoren verhandelt werden. Ansonsten liegen derzeit keine detaillierteren Informationen zu entsprechenden Planungen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2015, V 1508

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