Verkehrskonzept Henninger Areal
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1099
Betreff: Verkehrskonzept
Henninger Areal Verkehrskonzept: Das Verkehrskonzept basiert auf einer
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 2005. Eine
Teil-Fortschreibung der Daten erfolgte 2013 im Rahmen von
Lichtsignalanlagenberechnungen am Knotenpunkt Geleitsstraße/Darmstädter
Straße. Zielverkehr: Aus Richtung Norden fährt der Zielverkehr über die
Darmstädter Landstraße, den Wendelsplatz und den Hainer Weg. Aus Richtung Westen fährt der
Zielverkehr über die Mörfelder Landstraße, den Wendelsplatz und den Hainer
Weg. Aus Richtung Osten
fährt der Zielverkehr über die Offenbacher Landstraße, den Lettigkautweg,
den Wendelsweg, die Gemündener Straße und den Hainer Weg. Aus Richtung Süden fährt der
Zielverkehr über die Darmstädter Landstraße, die Geleitsstraße und den
Hainer Weg. Quellverkehr: Der Quellverkehr in Richtung Norden und Westen fährt
über den Hainer Weg, die Geleitsstraße und die Darmstädter Straße zum
Wendelsplatz. Von hier verteilt er sich richtungsbezogen. Der Quellverkehr in Richtung Süden
fährt über den Hainer Weg, den Sachsenhäuser Landwehrweg und die Darmstädter
Landstraße. Der Quellverkehr
in Richtung Osten fährt über den Wendelsweg, den Lettigkautweg und die
Offenbacher Landstraße. Parkierungskonzept: Sämtliche Bauvorhaben decken den Stellplatzbedarf
gemäß Stellplatzsatzung in Tiefgaragen beziehungsweise Parkhäusern. Diese sind
Gegenstand der Bauanträge und entsprechend geprüft und genehmigt. Darüber hinaus werden im
öffentlichen Verkehrsraum größtenteils beidseits der Straßen Stellplätze
hergestellt. Diese Stellplätze sind für die Allgemeinheit vorge-sehen und
keinen Gebäuden oder Nutzergruppen vorbehalten. Zu1.: Für die Einzelhandels- und die gewerbliche Nutzung
wird ein Parkhaus mit 400 Stellplätzen zur Verfügung gestellt. Bei einer nach
Erfahrungswerten geschätzten Anzahl von 5 Umläufen pro Tag kann man von
durchschnittlich 2.000 Pkw-Fahrten aus-gehen. Der Einzelhandel erzeugt den
üblichen täglichen Anlieferungsverkehr mit kommerzieller Nutzung im Basement
mit bis zu 25 Fahrten pro Tag. In diesem Fall handelt es sich um einen Edeka-,
Aldi- und DM-Markt. Zu 2.: Der für die einzelnen Nutzungen im Plangebiet
erforderliche Stellplatzbedarf wurde im Baugenehmigungsverfahren anhand der
gültigen Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung sowohl für private als
auch für Kunden- und Besucherpark-plätze auf den Baugrundstücken nachgewiesen.
Durch den Nachweis erscheint eine Prognose als hinfällig. Zu 3.: Die Stellplätze sind für das Wohnen in einer
Tiefgarage; für die übrigen Nutzungen in einem Parkhaus verortet. Beide
Parkierungsanlagen liegen auf dem Turm-Areal. Die Tiefgarage wird über den
Hainer Weg in Ziel- und Quellverkehr angebunden. Das Parkhaus wird über den
Hainer Weg für den Zielverkehr erreicht und für den Quellverkehr über die
Aschaffenburger Straße verlassen. Baufeld 1: Die Stellplätze liegen in einer großen
zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 1. Der Zielverkehr gelangt vom
Hainer Weg und über die Planstraße Nord 3 zur Tiefgarage, der Quellverkehr
gelangt über die Planstraße Süd 2 zurück zum Hainer Weg. Baufeld 2: Die Stellplätze sollen in einer großen
zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 2 zusammengefasst werden.
Die Tiefgaragenanbindung soll an
die Planstraße Nord 2 erfolgen und von hier weiter an den Hainer Weg. Baufeld 3: Die Stellplätze werden in einer großen
zusammenhängenden Tiefgarage unter dem Baufeld 3 organisiert. Die Anbindung
erfolgt an den Wendelsweg. Zu 4.: Das Anwohnerparken wurde für den Hainer Weg von der
Geleitstraße bis zur Aschaffenburger Straße entsprechend der OM 2515 (2008) auf
die Vormerkliste für das Anwohnerparken aufgenommen. Zu 5.: Eine vergleichende Erhebung der Ausfahrtzeiten wurde
nicht durchgeführt. Die Berechnungen im Rahmen des Verkehrsgutachtens
prognostizieren eine maxi- male mittlere Wartezeit von 38
Sekunden. Diese basiert auf einem veränderten Lichtsignalprogramm, das bisher
aber noch nicht eingerichtet wurde. Eine derartige Regelung entspricht nicht dem
Verkehrskonzept, welches dem beschlossenen Bebauungsplan B 847 zugrunde liegt.
Eine solche Regelung wird an einem stark belasteten, lichtsignalgeregelten
Knotenpunkt auch nicht als praktikabel angesehen. Die Leistungsfähigkeit der Straßenzüge bzw. der
Knotenpunkte in den verkehr-lichen Spitzenstunden wurde in der
Verkehrsuntersuchung nachgewiesen. Das Erfordernis einer Durchbindung der
Aschaffenburger Straße bis zur Darmstädter Landstraße ist somit nicht gegeben.
Auf Grund der gegebenen
Leistungsfähigkeit im B-Plangebiet wurde eine Anbindung des Hainer Weges in
Richtung Norden an die Offenbacher Landstraße nie in Erwägung gezogen. Im Falle
einer Anbindung würden sich Schleichverkehre von der Darmstädter Landstraße
über die Geleitstraße zum Wendelsplatz ent-wickeln, dies gilt es zu
vermeiden. Zu 6.: Die angefragte Straße befindet sich auf privaten
Flächen und dient ausschließlich der inneren Erschließung des Quartiers. Im
Bebauungsplan ist die besagte Fläche mit Gehrechten zugunsten der
Allgemeinheit, mit Fahrrechten zu Gunsten der Grundstücksanlieger und mit
Leitungsrechten zu Gunsten der Erschließungsträger zu belasten. Des Weiteren
ist der Weg in den Planunterlagen als Sackgasse dargestellt. Es ist keine
Durchfahrtmöglichkeit zum Wendelsweg vorge-sehen. Diese Straße wird nicht befahren. Es gibt keine für
Kraftfahrzeuge geeignete Anbindung in die Planstraße Nord 2. Zu 7.: Im zentralen Teil des Bebauungsplangebietes verkehrt
über den Hainer Weg die Buslinie 48 in beiden Fahrtrichtungen. Darüber hinaus
befährt die Buslinie 47 in Fahrtrichtung Südbahnhof den Hainer Weg. Die
zugehörigen Haltestellen sind die Haltestellen "Henninger-Turm" und "Wertheimer
Straße". Diese Haltestellen werden im Rahmen der geplanten Grunderneuerung des
Hainer Wegs in ihren heutigen Lagen weitestgehend beibehalten und
barrierefrei ausgebaut. Zusätzlich dazu verkehrt im östlichen Teil des
Bebauungsplangebietes die Ringbus-linie 47 an den Haltestellen "Geleitsstraße"
in der Geleitsstraße und "Dielmann-straße" im Wendelsweg. Mit der Realisierung des Baugebiets
ist geplant, zwischen diesen Standorten eine weitere Haltestelle vorzusehen, um
das Gebiet optimal zu erschließen. Diese soll im Wendelsweg nördlich der
Einmündung der neu angelegten Straße "Am Felsenkeller" liegen. Als weitere, ergänzende ÖPNV Erschließung liegt auch
die Bushaltestelle "Wendelsplatz" der Linien 30 und 36 in fußläufiger
Entfernung zu den nördlichen Teilen des Neubauareals. Konzeptionelle Änderungen
der Linienwege der o. g. Buslinien sind nicht geplant. Das
Leistungsangebot (Fahrplantakt, Betriebszeitraum und ggf. die Fahrzeuggröße)
werden bedarfsabhängig angepasst. Zu diesem Zwecke gibt es laufende
Fahrgastzählungen an den bemessungsrelevanten Linienabschnitten. Zu 8.: Im Hainer Weg werden Radverkehrsanlagen in Form von
Schutzstreifen zu Ausführung kommen. In den Tempo 30-Bereichen sind keine
Radverkehrsanlagen vorge-sehen. Zu 9.: Die Möglichkeiten zur Implementierung von
Mobilitäts-Managementsystemen wurden und werden im Rahmen des Planungs- und
Realisierungsprozesses eingebunden. Das Carsharing wird üblicherweise auf privaten
Flächen angeboten. Aus diesem Grund sollte dies im Rahmen von städtebaulichen
Verträgen mit den Investoren verhandelt werden. Ansonsten liegen derzeit keine
detaillierteren Informationen zu entsprechenden Planungen vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2015, V
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