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Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1465 entstanden aus Vorlage: OF 1069/1 vom 09.10.2019 Betreff: Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel? Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu seinen Planungen betreffend des Zeitungsviertels im Gallus wie folgt zu berichten: 1. Welchen Sachstand kennt der Magistrat zum Zeitungsviertel zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee? 2. Welche konkreten Grundstücke sind Gegenstand der aktuellen Debatte zur Umgestaltung des Zeitungsviertels? 3. In welchem Zeithorizont sieht der Magistrat eine Neugestaltung des Zeitungsviertels? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, auf die Neugestaltung des Viertels Einfluss zu nehmen? 5. Welche Ziele und Forderungen nennt der Magistrat in Verhandlungen mit der Eigentümerin des Geländes? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, bezahlbare Wohnungen und soziale Infrastruktur wie einen öffentlichen Platz, Schulen oder Kindertagesstätten in die Neugestaltung des Viertels zu integrieren? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ein dauerhaftes Andenken an die Nutzung durch Verlage zu schaffen? 8. Stehen Teile der bestehenden Bebauung unter Denkmalschutz oder sollten aus anderen Gründen erhalten werden? Begründung: Vor über einem Jahr wurde öffentlich, dass die FAZIT-Stiftung plant, die Nutzung des Zeitungsviertels in wenigen Jahren zu ändern und die Verwendung insbesondere durch Verlage aufzugeben. Die Größe des Geländes lässt eine Diskussion um eine umfassende Nutzungsänderung zu. Bei der Bevölkerung im Gallus sind insbesondere Begehrlichkeiten nach der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und sozialer Infrastruktur geweckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00