Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1465
entstanden aus Vorlage:
OF 1069/1 vom
09.10.2019 Betreff: Was plant Frankfurt mit dem
Zeitungsviertel? Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu
seinen Planungen betreffend des Zeitungsviertels im Gallus wie folgt zu
berichten: 1. Welchen Sachstand kennt der
Magistrat zum Zeitungsviertel zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee?
2. Welche konkreten Grundstücke
sind Gegenstand der aktuellen Debatte zur Umgestaltung des
Zeitungsviertels? 3. In
welchem Zeithorizont sieht der Magistrat eine Neugestaltung des
Zeitungsviertels? 4. Welche
rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, auf die Neugestaltung des Viertels
Einfluss zu nehmen? 5. Welche
Ziele und Forderungen nennt der Magistrat in Verhandlungen mit der Eigentümerin
des Geländes? 6. Welche
Möglichkeiten sieht der Magistrat, bezahlbare Wohnungen und soziale
Infrastruktur wie einen öffentlichen Platz, Schulen oder Kindertagesstätten in
die Neugestaltung des Viertels zu integrieren? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ein
dauerhaftes Andenken an die Nutzung durch Verlage zu schaffen? 8. Stehen
Teile der bestehenden Bebauung unter Denkmalschutz oder sollten aus anderen
Gründen erhalten werden? Begründung: Vor über einem Jahr wurde öffentlich, dass die
FAZIT-Stiftung plant, die Nutzung des Zeitungsviertels in wenigen Jahren zu
ändern und die Verwendung insbesondere durch Verlage aufzugeben. Die Größe des
Geländes lässt eine Diskussion um eine umfassende Nutzungsänderung zu. Bei der
Bevölkerung im Gallus sind insbesondere Begehrlichkeiten nach der Schaffung
bezahlbaren Wohnraums und sozialer Infrastruktur geweckt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.04.2020, ST 673
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2020, ST 2003
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1
am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1
am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00