Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Eigentümer der Zeitungsverlagsliegenschaften werden ihren Firmensitz an der Mainzer Landstraße im Verlauf des Jahres 2022 aufgeben und in das Europaviertel verlegen. Zur Vorbereitung einer Nachnutzung haben die Eigentümer frühzeitig Gespräche mit dem Magistrat aufgenommen und Testentwürfe zur Bestimmung von Art und Maß der baulichen Nutzung vorgelegt. Auf Basis der Testentwürfe hat der Magistrat für die projektierten Grundstücke eine maximal verträgliche städtebauliche Dichte mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 82.000 m2 für eine funktionsgemischte Nutzung mit einem Wohnanteil von 75 bis 80 Prozent und einem Gewerbeanteil von 20 bis 25 Prozent definiert. Angestrebt ist, eine Blockrandstruktur mit fünf bis sieben Vollgeschossen zu realisieren. Ein kleineres Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von maximal 50 m soll optional möglich sein. Zu
- Die Planung bezieht sich auf die im Eigentum der Zeitungsverlagsgesellschaften stehenden Grundstücke innerhalb der von Frankenallee, Gutenbergstraße, Mainzer Landstraße und Günderrodestraße umschlossenen Baublöcke. Zu
- Der Magistrat hält eine Realisierung des Stadtquartiers Hellerhöfe bis zum Jahr 2027 für realistisch, vorausgesetzt die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens. Zu
- Der Magistrat hat die Möglichkeit, über das Bebauungsplanverfahren Einfluss zu nehmen. Der durchzuführende Planungswettbewerb wird im Einvernehmen mit der Stadt ausgelobt. Zu
- In den Verhandlungen mit den Eigentümern wurden - noch vor Inkrafttreten des Baulandbeschlusses - folgende Festlegungen getroffen: a) Der Stadt wird eine Grundstücksfläche von 4.500 m2 zum aktuell gültigen Verkehrswert zum Zwecke der Realisierung einer fünfzügigen Grundschule überlassen. b) Auf den verbleibenden Grundstücken realisieren die Eigentümer eine maximale BGF von 82.000 m2. Hiervon entstehen 75 bis 80 Prozent Wohnungsbau, 20 bis 25 Prozent Gewerbe. Von der neu entstehenden Bruttogrundfläche Wohnen entfallen 30 Prozent auf geförderten Wohnungsbau, jeweils hälftig im 1. und
- Förderweg. c) Es wird ein Planungswettbewerb mit mindestens 15 Teilnehmern ausgelobt. Ein Gegenstand der Entwurfsaufgabe wird darin bestehen, voneinander abweichende städtebauliche Lösungsvorschläge mit und ohne einen Standort für ein Hochhaus mit max. 50 m zu entwickeln. Zu
- Im Rahmen der Projektentwicklung wird ein Anteil von 30 Prozent geförderten Wohnungen realisiert. Darüber hinaus halten die Eigentümer eine 4.500 m2 große Grundstücksfläche an der Günderrodestraße zur Realisierung einer Grundschule vor. Der durch die Baumaßnahme verursachte Bedarf an Kindertageseinrichtungen wird von Seiten des Magistrats rechnerisch ermittelt, im Zuge der Projektentwicklung baulich und für die Stadt kostenfrei hergestellt und gemäß den Festlegungen der Durchführungsleitlinie I - Städtebauliche Verträge zum Baulandbeschluss der Stadt bzw. einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Zu 7. und
- Der Magistrat hat darauf hingewirkt, dass die stadtbild- und verlagshausprägende Fassade der ehemaligen Societätsdruckerei, Frankenallee 71-88, als Reminiszenz an das dortige Verlagswesen möglichst erhalten, im Falle eines Abrisses zumindest aber baugestalterisch nachempfinden zu wollen. Beide Optionen, sowohl Erhalt, als auch Abriss und Fassadennachbildung, sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs untersucht werden. Keines der Verlagsgebäude steht unter Denkmalschutz.