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Griesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1445 entstanden aus Vorlage: OF 1138/6 vom 05.10.2019 Betreff: Griesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim, gebeten: 1. Wer ist Eigentümer des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim? 2. Sind dem Magistrat Pläne bekannt, wie das Gelände genutzt werden soll? Wenn ja, wie lauten diese Pläne? 3. Inwieweit fällt das Grundstück unter Beschränkungen der Seveso-Richtlinie? 4. Wird sich der Magistrat aktiv in die weitere Entwicklung des Grundstückes einschalten? 5. Wird sich der Magistrat bemühen, eine Mindernutzung dieses Grundstückes, wie es zum Beispiel ein weiterer Parkplatz für Flughafengäste darstellen würde, zu vermeiden? 6. Wird der Ankauf des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt geprüft? 7. Besteht die Möglichkeit, auf dem Grundstück eine im Frankfurter Westen dringend benötigte weiterführende Schule zu errichten? Gibt es Pläne dazu? Wie lauten diese? Begründung: Der Presse (http://www.deal-magazin.com/news/84953/FCA-Motor-Village-Germany-findet-neuen-S tandort-bei-Frankfurt) war zu entnehmen, dass der bisherige Nutzer dieses Grundstückes, die FCA Motor Village Germany GmbH, das Gelände verlässt. Um zu vermeiden, dass hier eine Brache entsteht oder sich eine Nutzung ergibt, die den Stadtteil Griesheim nicht weiterbringt (Stichwort: Airpark), ist es wünschenswert, dass sich die Stadt Frankfurt hier aktiv einschaltet. Das Grundstück hat eine Größe von circa 30.000 Quadratmetern und bietet erhebliche Möglichkeiten für den Stadtteil Griesheim. Besonders wünschenswert wäre die Nutzung als weiterführende Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 00