Griesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Aus Datenschutzgründen ist eine Aussage zu Eigentumsverhältnissen des o. g. Grundstücks nicht möglich. Zu
- Siehe Nr.
- Zu
- Das Grundstück ist von den Beschränkungen der Seveso III Richtlinie nicht betroffen. Zu
- Der Magistrat - Stadtplanungsamt - ist bereits über einem Jahr aktiv bezüglich der Entwicklung des Grundstückes. Zu
- Ja. Zu
- Ja. Zu
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 931 zur Schaffung von Baurecht für Schulen und einer öffentlichen Grünfläche wurde bereits vom Magistrat beschlossen, der Beschluss durch die Stadtverordneten steht noch aus. Auch wurde eine Vorkaufsrechtssatzung erarbeitet, diese befindet sich ebenfalls derzeit im Beschlussgang.