Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1435
entstanden aus Vorlage:
OF 566/7 vom
23.08.2015 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
Das Bauvorhaben
"Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner
erregt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24b Nr. 2
und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit
11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks
Fuchstanzstraße/Lorscher Straße/Am Alten See/Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der
angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter
Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn
die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden.
Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei
Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat jedoch um die
Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare
Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal
40 Prozent überbaut? 2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu
dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung
berücksichtigt wird? 3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im
Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max.
zwei Vollgeschosse)? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.11.2015, ST 1597
Aktenzeichen: 63 0