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Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2015, ST 1597 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Zu Frage 1: Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des seit dem 21.06.1977 rechtskräftigen Bebauungsplanes NW 24b Nr. 2. Dieser legt als Maß der baulichen Nutzung eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 fest. Mit der geplanten Bebauung wird eine GRZ von 0,33 erreicht. Zu Frage 2: Gemäß der am 17.05.1995 in Kraft getretenen Erhaltungssatzung Nr. 34 - Frankfurt am Main-Rödelheim darf die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch eine beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Die städtebauliche Gestalt ergibt sich über das Ortsbild eines Stadtteiles, eines Straßenzuges, eines Platzes oder eines sonstigen Bebauungszusammenhanges. Eine Beeinträchtigung der Stadtgestalt durch den geplanten Neubau in zweiter Reihe im Blockinneren konnte nicht erkannt werden, da Gebäude in vergleichbarer Größe und Höhe in der Umgebung bereits vorhanden sind. Die Genehmigung war nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Zu Frage 3: Bei den vorhandenen Gebäuden am Blockrand entlang der Straßen handelt es sich häufig um dreigeschossige Altbauten mit ausgebauten Dächern und entsprechender Geschosshöhe oder um Gebäude neueren Entstehungsdatums mit bis zu vier Geschossen. Das geplante Mehrfamilienwohnhaus im Inneren der Blockrandbebauung weist drei Stockwerke mit moderater Höhe auf. In seiner Gesamthöhenentwicklung tritt das Gebäude gegenüber der bestehenden Bebauung zurück. Auf ein ehemals geplantes Staffelgeschoss wurde im Laufe des Bauantragsverfahrens im Sinne der nachbarschaftlichen Bebauung in Gänze verzichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1435

Verknüpfte Vorlagen