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Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für Elektromobilität fit machen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1305 entstanden aus Vorlage: OF 445/8 vom 27.05.2019 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für Elektromobilität fit machen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen); 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten fünf Jahre im Jahresmittel vermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs); 3. ob angedacht ist, einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011 dargestellt wird. Dort wird festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen, zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können und die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 86 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1895 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 7