Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für Elektromobilität fit machen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1305
entstanden aus Vorlage:
OF 445/8 vom
27.05.2019 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für
Elektromobilität fit machen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der
Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze
in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen); 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten fünf
Jahre im Jahresmittel vermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht
vergeben (inklusive geschlossener TGs); 3. ob angedacht ist, einzelne TG für Elektromobilität
zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur
Verfügung stellen. Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die
Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare
Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen
Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies
im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main",
05/2011 dargestellt wird. Dort wird festgestellt, dass in derart verdichteten
Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden
können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch
dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt
vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen, zunächst in einzelnen
Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die
Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen
lassen können und die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu
steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 86
Anregung an den
Magistrat vom 24.03.2022, OM 1895
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8
am 04.12.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 7