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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost, Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.04.2010, V 1293 entstanden aus Vorlage: OF 1037/5 vom 16.04.2010 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost, Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: M 52/10; M 53/10; M 185/06 Mit dem im Betreff genannten Vortrag M 53 bittet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung um die Bewilligung von 41.628.400 Euro zur Realisierung der Mainbrücke Ost. Parallel hierzu ist der Vortrag M 52 im Beschlussverfahren. Hier wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, für die Ertüchtigung der Honsellstraße, des Rampenbauwerks Honsellstraße und die Honsellbrücke 22.954.000 Euro zu bewilligen. Beide Maßnahmen sind Bestandteil des Magistratsvortrags M 195 vom 22.09.2006 zur Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Vorplanung der Verkehrsanlagen - und dort mit Kosten von 16,8 Millionen Euro (Mainbücke) und 7,8 Millionen Euro (Honsellstraße u. Honsellbrücke) enthalten. Gegenüber den Kostenermittlungen der Vorplanung mit der Summe von 24,6 Millionen Euro werden nun Mittelbewilligungen in Höhe von rund 64,5 Millionen Euro beantragt, mithin ist eine Kostensteigerung um den Faktor 2,6 festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann rechnet der Magistrat mit einer Rechtskraft des das Baurecht herstellenden Bebauungsplanes? 2. Wie realistisch schätzt der Magistrat die Förderfähigkeit der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ein? 3. Zu welchem Zeitpunkt erwartet der Magistrat den Zuwendungsbescheid und mit welchen Förderungsraten in welchem Kalenderjahr? 4. Wie stellt sich die Finanzierung dar, wenn seitens des Zuwendungsgebers zunächst nur die Förderunschädlichkeit des Baubeginns festgestellt und beschieden wird? 5. Wann wird sich der KGV Mainwasen zur Neuanlage einer Kleingartenanlage in Oberrad äußern? 6. Welche Kosten entstehen hierfür? 7. Werden in diesem Fall noch Kleingärten am Tiefufer verbleiben? Wenn nein, welchen Sinn macht dann die Toilettenanlage? 8. Welche Kosten entstehen weiterhin - für die Verlegung der Feuerwehrlöschbootstation? - als Vorsorgemaßnahme für ein Hochhaus auf der Molenspitze? 9. Werden diese Kosten aus dem Projekt endgültig finanziert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0