Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost, Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.04.2010, V 1293
entstanden aus Vorlage:
OF 1037/5 vom
16.04.2010 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen
Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost, Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: M 52/10; M 53/10; M 185/06 Mit dem im Betreff genannten Vortrag M 53 bittet der
Magistrat die Stadtverordnetenversammlung um die Bewilligung von 41.628.400
Euro zur Realisierung der Mainbrücke Ost. Parallel hierzu ist der Vortrag M 52
im Beschlussverfahren. Hier wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, für
die Ertüchtigung der Honsellstraße, des Rampenbauwerks Honsellstraße und die
Honsellbrücke 22.954.000 Euro zu bewilligen. Beide Maßnahmen sind Bestandteil des
Magistratsvortrags M 195 vom 22.09.2006 zur Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten -
Vorplanung der Verkehrsanlagen - und dort mit Kosten von 16,8 Millionen
Euro (Mainbücke) und 7,8 Millionen Euro (Honsellstraße u. Honsellbrücke)
enthalten. Gegenüber den Kostenermittlungen der Vorplanung mit der Summe von
24,6 Millionen Euro werden nun Mittelbewilligungen in Höhe von rund
64,5 Millionen Euro beantragt, mithin ist eine Kostensteigerung um
den Faktor 2,6 festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wann rechnet der Magistrat mit
einer Rechtskraft des das Baurecht herstellenden Bebauungsplanes? 2. Wie realistisch schätzt der
Magistrat die Förderfähigkeit der Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ein? 3. Zu welchem Zeitpunkt erwartet der Magistrat den
Zuwendungsbescheid und mit welchen Förderungsraten in welchem Kalenderjahr?
4. Wie stellt sich die
Finanzierung dar, wenn seitens des Zuwendungsgebers zunächst nur die
Förderunschädlichkeit des Baubeginns festgestellt und beschieden wird? 5. Wann wird sich der KGV Mainwasen
zur Neuanlage einer Kleingartenanlage in Oberrad äußern? 6. Welche Kosten entstehen
hierfür? 7. Werden in diesem
Fall noch Kleingärten am Tiefufer verbleiben? Wenn nein, welchen Sinn macht
dann die Toilettenanlage? 8.
Welche Kosten entstehen weiterhin - für die Verlegung der
Feuerwehrlöschbootstation? -
als Vorsorgemaßnahme für ein Hochhaus auf der Molenspitze? 9. Werden diese Kosten aus dem
Projekt endgültig finanziert? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2010, ST 697
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0