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Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof

Vorlagentyp: V

Begründung

Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Umbauten der U-Bahnlinie U5 wird in der Öffentlichkeit darüber gestritten, ob die Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße her kommend über die Konstablerwache und die Altstadt bereits mit den bisherigen Linien einschließlich der Buslinien 30 und 36 sowie der neuen Linie 18 an der Kapazitätsgrenze angelangt ist und folgerichtig dort keine weitere Linie über diese Schienen-/Streckenverbindung geführt werden könne. Dies ist ein wesentliches Argument gegen eine künftige oberirdische Führung der U5 zum Hauptbahnhof und weiter ins Europaviertel als Straßenbahn.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1243
entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 05.03.2010

Betreff: Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Umbauten der U-Bahnlinie U5 wird in der Öffentlichkeit darüber gestritten, ob die Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße her kommend über die Konstablerwache und die Altstadt bereits mit den bisherigen Linien einschließlich der Buslinien 30 und 36 sowie der neuen Linie 18 an der Kapazitätsgrenze angelangt ist und folgerichtig dort keine weitere Linie über diese Schienen-/Streckenverbindung geführt werden könne. Dies ist ein wesentliches Argument gegen eine künftige oberirdische Führung der U5 zum Hauptbahnhof und weiter ins Europaviertel als Straßenbahn. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, bei dem Betreiber dieser städtischen Schieneninfrastruktur, der VGF, in Erfahrung zu bringen,

  1. welcher minimale Zeitabstand zwischen zwei Fahrten auf den genannten Streckenabschnitten als technische Leistungsfähigkeit angesehen wird (Höchste Fahrtendichte ohne zeitliche Puffer);

  2. welcher minimale Zeitabstand zwischen zwei Fahrten auf den genannten Streckenabschnitten als betriebliche Leistungsfähigkeit angesehen wird (Höchste Fahrtendichte mit zeitlichen Puffern zum Verspätungsabbau usw.);

  3. wie die vom langjährigen VDV-Vorsitzenden (Herrn Ludwig, Karlsruhe) vertretene Ansicht, dass ein störungsfreier Straßenbahnbetrieb noch bei einem Fahrtenabstand von ca. 90 Sekunden auf einer der Altstadtstrecke vergleichbaren Strecke vertretbar ist (Stammstrecke der Straßenbahn durch die Fußgängerzone der Karlsruher Innenstadt), durch die VGF bewertet wird und welche Konsequenzen sich daraus für die Aussagen zu den Fragen

  4. und

  5. ergeben. Begründung: Der Ortsbeirat 1, möchte über die Antworten zu diesen Fragen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1