Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. ob die Eigentumsübertragung zwischenzeitlich erfolgte; 2. wenn dies der Fall ist, a) ob sich durch die Eigentumsübertragung Veränderungen beispielsweise für die Pflege der Georg-Esser-Anlage ergeben haben; b) wenn es Veränderungen gegeben hat, welche; c) wieso der Magistrat den Ortsbeirat 10 nicht über die Eigentumsübertragung informierte.
Kontext
Mit Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1542, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass bereits seit längerer Zeit Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main bestehe. Der Übereignungsvertrag konnte damals noch nicht beurkundet werden. Das ABI ging davon aus, dass der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden würde. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befand sich im Geschäftsgang.
Begründung
Seit der genannten Stellungnahme sind über drei Jahre vergangen. Der Ortsbeirat 10 erbittet daher aktuelle Informationen.