Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.01.2015, V 1236
entstanden aus Vorlage:
OF 574/1 vom
02.01.2015 Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht
2013 Der
Magistrat bezieht sich in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung vom
12.12.2014, B 486 - "Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2013",
auf den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen. In diesem wird unter
andere m ausgeführt, dass im Amt für Wohnungswesen im Jahr
1970 eine mietrechtliche Beratung eingerichtet wurde, bei der kostenloser
rechtlicher Rat eingeholt werden könne. Rechtsrat werde dabei Personen gewährt,
deren Einkommen 2.150 Euro netto monatlich zuzüglich 650 Euro für jeden
weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt. Das "Team" der mietrechtlichen
Beratung biete Auskünfte, Informationen und Beratung zu allen mietrechtlichen
Fragen rund um die Wohnung. Im Jahr 2013 seien insgesamt 3.207 Rechtsberatungen
durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um die
Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage bietet das Amt
für Wohnungswesen kostenlose mietrechtliche Beratung an? 2. Wonach richten sich die
Einkommensgrenzen für die anspruchsberechtigten Personen? Wie werden diese
berechnet? Wer legt sie fest? Wie werden die Einkommensverhältnisse der
Personen geprüft? 3. Wird der
Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung von weiteren Voraussetzungen neben dem
Einkommen abhängig gemacht? Wenn ja, von welchen? Wenn ja, wie wird deren
Vorliegen geprüft? 4. Wie
groß ist das "Team" der mietrechtlichen Beratung? Handelt es sich bei den
Mitgliedern des "Teams" um Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen? Wodurch
sind die Mitglieder des "Teams" zur Rechtsberatung qualifiziert? 5. Wie hoch waren die Kosten, die der
Stadt Frankfurt im Jahr 2013 durch die mietrechtliche Beratung des Amtes für
Wohnungswesen entstanden sind? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2015, ST 619
Aktenzeichen: 64 0