tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 619
Betreff: Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2013 Zu Ziffer 1 Grundlage für die Einrichtung der Mietrechtlichen Beratung (damals: Beratungsstelle für miet- und wohnungsrechtliche Angelegenheiten) bildet der Magistratsbeschluss Nr. 2168 vom 05.10.1970. Zu Ziffer 2 Die Einkommensgrenzen orientieren sich u.a. am ehemaligen BSHG (jetzt SGB II und SGB XII) und dem Wohngeldgesetz. Sie werden vom Amt für Wohnungswesen, Mietrechtliche Beratung, berechnet und regelmäßig fortgeschrieben. Zur Überprüfung der Einkommensgrenzen erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Anspruchsberechtigung bzw. bei Bedarf in der Regel durch Sichtung der Einkommensnachweise vor dem Beratungsgespräch. Zu Ziffer 3 Neben der Einhaltung der Einkommensgrenze steht die kostenfreie Beratung Einwohnerinnen und Einwohnern von Frankfurt am Main offen, soweit sie nicht anderweitig mietrechtlich beraten oder vertreten werden. Der Nachweis des Wohnortes erfolgt durch die Vorlage des Mietvertrages. Sollten sich während des Beratungsgespräches Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die/ der Ratsuchende anderweitig mietrechtlich beraten bzw. vertreten wird, erfolgt ein Hinweis darauf, dass eine gleichzeitige Rechtsberatung durch die Mietrechtliche Beratung ausgeschlossen ist. Diese Fälle sind jedoch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rechtsberatungen zu vernachlässigen. Keinen Einschränkungen unterliegt die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Frankfurter Mietspiegel, da es sich hierbei um eine originäre Aufgabe des Amtes für Wohnungswesen handelt. Zu Ziffer 4 Die Mietrechtliche Beratung besteht derzeit aus 6 Personen: 5 Beraterinnen/ Berater und eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle. Alle Teammitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen. Die Qualifikation des Beratungsteams ist durch die regelmäßige Teilnahme an rechtlichen und persönlichen Fortbildungsmaßnahmen (u.a. Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) sichergestellt, wobei sich der Umfang der fachlichen Fortbildungen an § 15 der Fachanwaltsordnung orientiert. Zudem stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Gesetzesmaterialien, ergänzt durch eine Vielzahl von Fachzeitschriften und Fachkommentare sowie juristische Online-Rechtsportale und Datenbanken zur Verfügung. Zu Ziffer 5 Der Hauptanteil mit ca. 260.000 Euro entfiel überwiegend auf die Personalkosten und bereichsbezogene Aufwendungen. Einen weiteren, nicht unerheblichen Teil (insgesamt ca. 190.000 Euro) bilden die budgetneutralen Kosten wie die Umlage der amtsbezogenen Kosten, aber auch die Serviceumlagen der Zentralämter.