Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.01.2015, V 1232
entstanden aus Vorlage:
OF 482/7 vom
04.01.2015 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung
bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
Das öffentlich zugängliche
Exposé zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/ Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N/
321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP
vom 2.12.2014
(http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr
asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat
bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die
Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es
handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag
kosten könne." Das Exposé sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich
möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen
Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen
unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung
der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und
Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt
lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten
Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser
darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit
sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante
Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der
durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende
umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden
Informationen liegen der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage
rechtfertigen? b. Diese
Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie
kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt "Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot
abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten
gegeben." a. Warum sind die vorliegenden
Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten werden dem Ortsbeirat zur Kenntnis
gebracht. 3. Kapitel 7, Sonstiges Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft
erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der
Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser
Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in
Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen
Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht? d. Weiterhin wird im Exposé
ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf
angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der
Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt, um auf diesen
einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach
Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des
Westerbachs verzichtet wird? 4. Kapitel 6, Erschließung
"Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des
Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des
Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und
Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu
den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung
zu leisten hat? b. Wie stellt
der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit
des endgültigen Käufers/angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das
Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema
bereits Gutachten erstellt? d. Wenn c) ja, so sind diese Gutachten und
Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn c) nein, warum
nicht? e. Hat der Magistrat
oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um
die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene
Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn e) ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn e) nein, warum nicht? Ist
dieses geplant?
5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen
Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend
und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept
für die Gewerbeentwicklung im Bereich des Ortsbeirates 7? c. Es drängt sich der Gedanke auf,
bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des
Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des
infrage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die
entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet
zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 663
Aktenzeichen: 23 20