Ankauf der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST
663
Betreff: Ankauf der
Gewerbefläche Eschborner Landstraße Zu 1.: Bereits mit Stellungnahme des Magistrats vom
16.03.2015, ST 417 zur Anfrage des Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191, wurde
auf die entscheidungsrelevanten Punkte bezüglich der vorhandenen
Bodenkontaminationen eingegangen und es wurden die Gründe dargelegt, die gegen
die Abgabe eines Kaufangebots durch die Stadt Frankfurt am Main sprechen.
Zu 2.: Auch zu dieser Frage wird auf die Stellungnahme des
Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191 verwiesen. Im
Übrigen besteht für den Eigentümer eines Grundstücks keine Veranlassung,
Untersuchungsergebnisse für sein Grundstück öffentlich bekanntzumachen. Zu 3.: Die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main
stehenden Flurstücke sind eigenständig nicht nutzbare Grundstücksstreifen
innerhalb des Gesamtareals. Eine Vermarktung dieser Grundstücksstreifen ist nur
als Arrondierung des Gesamtgrundstücks denkbar. Der Grundstückseigentümerin wurde daher die
grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, bei einem Verkauf der Gewerbeflächen
die Flächen der Stadt zu arrondieren. Ein Verkauf von Grundstücken steht
selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung. Konkrete Kaufanfragen oder gar Verkaufsverhandlungen
gab es bislang nicht, sodass bislang der Stadtverordnetenversammlung auch keine
Genehmigungsvorlage für den Verkauf vorgelegt wurde. Die Frage einer möglichen Renaturierung des
Bachbettes des Westerbachs ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens für eine neue
Nutzung mit einem Investor zu klären. Ob es zu einer Renaturierung kommt, hängt
entscheidend vom Nutzungskonzept und dem möglichen Erfordernis der Schaffung
von Ausgleichsmaßnahmen ab. Zu 4.: Es gibt bislang keine konkreten Anfragen von
Investoren für die Fläche und damit auch keine Konzepte für eine zukünftige
Nutzung. Das Stadtplanungsamt hat wegen der fehlenden Konkretisierung von
Nutzungsabsichten bisher von einer detaillierten Untersuchung der
Verkehrsanbindung der Konversionsfläche abgesehen. Für die im Eigentum des Bundes stehende
Grundstücksfläche sind für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und
Gaugrafenstraße keine Erschließungsbeiträge mehr zu zahlen. Soweit zur
Sicherstellung von Bauvorhaben auf dem vorgenannten Grundstück Umbaumaßnahmen
in den bestehenden öffentlichen Erschließungsanlagen bzw.
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen und weitere Erschließungsmaßnahmen auf dem
Baugrundstück erforderlich werden, gehen diese zu Lasten des Bauherren und
können mithin erst dann konkretisiert werden, wenn ein Investor konkrete
Planungen vorgestellt hat. Die Frage zusätzlicher Anschlussstellen an die
Autobahnen im Frankfurter Stadtgebiet wird vom Magistrat immer wieder mit
Hessen Mobil erörtert. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass für die
Autobahnverwaltung nur solche Vorhaben diskussionswürdig und zustimmungsfähig
sind, die einen erkennbaren Nutzen für den Fernverkehr haben. Darüber hinaus
darf die Verkehrsqualität an den vorhandenen Streckenabschnitten nicht
beeinträchtigt werden. Die Idee, zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz eine
weitere Anschlussstelle einzurichten, kann daher auf Grundlage der bislang
geführten Gespräche als aussichtslos bezeichnet werden. Zu 5.: Die notwendigen Informationen zur Entscheidung der
Stadt Frankfurt am Main, kein Kaufangebot abzugeben, wurden in der
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 417 zur Anfrage des
Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191 dargelegt. Ein Konzept für eine Gewerbeflächenentwicklung gibt
es im Bereich des Ortsbeirats 7 nicht. Ebenso wurde keine spezielle Betrachtung
von Verkehrsströmen in diesem Gebiet vorgenommen. Ein Gewerbeflächenentwicklungsplan wurde im Jahr
2004 (§ 7268 vom 13.05.2004) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Dieser beinhaltet Zielaussagen zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und
Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet. Zurzeit werden mit dem räumlich-funktionalen
Entwicklungskonzept im Rahmen des Masterplans Industrie neue Grundlagen für die
zukünftige Nutzung von Industrie- und Gewerbeflächen erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.01.2015, V
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