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Ankauf der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 663 Betreff: Ankauf der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Zu 1.: Bereits mit Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 417 zur Anfrage des Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191, wurde auf die entscheidungsrelevanten Punkte bezüglich der vorhandenen Bodenkontaminationen eingegangen und es wurden die Gründe dargelegt, die gegen die Abgabe eines Kaufangebots durch die Stadt Frankfurt am Main sprechen. Zu 2.: Auch zu dieser Frage wird auf die Stellungnahme des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191 verwiesen. Im Übrigen besteht für den Eigentümer eines Grundstücks keine Veranlassung, Untersuchungsergebnisse für sein Grundstück öffentlich bekanntzumachen. Zu 3.: Die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden Flurstücke sind eigenständig nicht nutzbare Grundstücksstreifen innerhalb des Gesamtareals. Eine Vermarktung dieser Grundstücksstreifen ist nur als Arrondierung des Gesamtgrundstücks denkbar. Der Grundstückseigentümerin wurde daher die grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, bei einem Verkauf der Gewerbeflächen die Flächen der Stadt zu arrondieren. Ein Verkauf von Grundstücken steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Konkrete Kaufanfragen oder gar Verkaufsverhandlungen gab es bislang nicht, sodass bislang der Stadtverordnetenversammlung auch keine Genehmigungsvorlage für den Verkauf vorgelegt wurde. Die Frage einer möglichen Renaturierung des Bachbettes des Westerbachs ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens für eine neue Nutzung mit einem Investor zu klären. Ob es zu einer Renaturierung kommt, hängt entscheidend vom Nutzungskonzept und dem möglichen Erfordernis der Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen ab. Zu 4.: Es gibt bislang keine konkreten Anfragen von Investoren für die Fläche und damit auch keine Konzepte für eine zukünftige Nutzung. Das Stadtplanungsamt hat wegen der fehlenden Konkretisierung von Nutzungsabsichten bisher von einer detaillierten Untersuchung der Verkehrsanbindung der Konversionsfläche abgesehen. Für die im Eigentum des Bundes stehende Grundstücksfläche sind für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße keine Erschließungsbeiträge mehr zu zahlen. Soweit zur Sicherstellung von Bauvorhaben auf dem vorgenannten Grundstück Umbaumaßnahmen in den bestehenden öffentlichen Erschließungsanlagen bzw. straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen und weitere Erschließungsmaßnahmen auf dem Baugrundstück erforderlich werden, gehen diese zu Lasten des Bauherren und können mithin erst dann konkretisiert werden, wenn ein Investor konkrete Planungen vorgestellt hat. Die Frage zusätzlicher Anschlussstellen an die Autobahnen im Frankfurter Stadtgebiet wird vom Magistrat immer wieder mit Hessen Mobil erörtert. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass für die Autobahnverwaltung nur solche Vorhaben diskussionswürdig und zustimmungsfähig sind, die einen erkennbaren Nutzen für den Fernverkehr haben. Darüber hinaus darf die Verkehrsqualität an den vorhandenen Streckenabschnitten nicht beeinträchtigt werden. Die Idee, zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz eine weitere Anschlussstelle einzurichten, kann daher auf Grundlage der bislang geführten Gespräche als aussichtslos bezeichnet werden. Zu 5.: Die notwendigen Informationen zur Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, kein Kaufangebot abzugeben, wurden in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 417 zur Anfrage des Ortsbeirates 7 vom 02.12.2014, V 1191 dargelegt. Ein Konzept für eine Gewerbeflächenentwicklung gibt es im Bereich des Ortsbeirats 7 nicht. Ebenso wurde keine spezielle Betrachtung von Verkehrsströmen in diesem Gebiet vorgenommen. Ein Gewerbeflächenentwicklungsplan wurde im Jahr 2004 (§ 7268 vom 13.05.2004) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser beinhaltet Zielaussagen zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet. Zurzeit werden mit dem räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept im Rahmen des Masterplans Industrie neue Grundlagen für die zukünftige Nutzung von Industrie- und Gewerbeflächen erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2015, V 1232