Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1221
entstanden aus Vorlage:
OF 765/2 vom
08.02.2019 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32
Der Magistrat wird
um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im
Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn
ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32
ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen
in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick
auf die Einordnung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind
hier teilweise falsch (WA-Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als
MI-Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein
Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm
überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom
22.01.2019)?
4. Überwacht der Magistrat die
Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die
Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien
vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019
berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm, Ziffer
6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch- bzw. Entkernungsmaßnahmen zu
berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom
22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher
Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV
Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der
durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt,
sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur in Anlage 1 und dort als
MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der
Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für
die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung
angesetzt, der höher als das erste Obergeschoss ist. Aus der Skizze auf Seite 9
sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immissionspunkt IP 3 (im Osten)
beschränkt sich auf das erste Obergeschoss, obwohl es fünf Wohngeschosse hat
und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm
mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen (siehe Seite
2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019) auf nur zwei beschränkt?
In den üblichen Berechnungssoftwareanwendungen kann diese auf bis zu zehn
eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nordostecke des Innenhofs ist die
Annahme von nur zwei Reflexionen unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird,
als Vollgeschoss in der zehnten Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1179
Aktenzeichen: 63 0