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Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1221 entstanden aus Vorlage: OF 765/2 vom 08.02.2019 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordnung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA-Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI-Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm, Ziffer 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch- bzw. Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur in Anlage 1 und dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als das erste Obergeschoss ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immissionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das erste Obergeschoss, obwohl es fünf Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen (siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019) auf nur zwei beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftwareanwendungen kann diese auf bis zu zehn eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nordostecke des Innenhofs ist die Annahme von nur zwei Reflexionen unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der zehnten Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1179 Aktenzeichen: 63 0

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