Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1221
entstanden aus Vorlage:
OF 1230/6 vom
20.12.2014 Betreff: Kann der Bau der Fußgängerunterführung in
der Oeserstraße vorgezogen werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob beim Bau der zwei Bahnunterführungen in der Oeserstraße der Bau
der Unterführung für Fußgänger vorgezogen werden kann. Begründung: Der Bau der Unterführung für Fußgänger in der
Oeserstraße ist eine Baumaßnahme der Stadt Frankfurt. Falls nicht beide
Unterführungen, also die für Fußgänger und die für Fahrzeuge, gleichzeitig
gebaut werden müssen, wäre es sinnvoll, zuerst die viel kleinere Unterführung
für Fußgänger zu errichten. . Der Zugverkehr, der die Bahnstrecke "Mainzer
Landstraße" nutzt, hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Hierdurch
entstehen längere Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken. Durch die spitz-
bzw. stumpfwinklig zur Straße führende Eisenbahnstreckenführung werden die sich
senkenden Schranken zu spät erkannt, da sie sich auf den herannahenden
Autofahrer zubewegen. Hierdurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr für
Fußgänger und Radfahrer vor der Schranke. Dies ist insbesondere auf der
Westseite auszumachen, da dort kein erhöhter Bordstein vor Überfahrung schützt.
Für die Schüler aus dem Schulbezirk, welche im Bereich des Bahnhofs Nied und
der Bahnschranken wohnen, ergibt sich erst durch die Unterführung ein sicherer
Schulweg. Auch müssten sie nicht unverhofft länger vor geschlossenen Schranken
stehen. Aus eben diesen Gründen wäre für
viele Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche, die zu verschiedensten
Tageszeiten diese Bahnquerung nutzen müssen, um zur Schule, zum Haltepunkt
Nied, zum Arzt zu gehen bzw. mit dem Fahrrad zu fahren, ein Vorziehen des Baus
der Fußgängerunterführung hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 732
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 732) vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 2