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Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1221 entstanden aus Vorlage: OF 1230/6 vom 20.12.2014 Betreff: Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau der zwei Bahnunterführungen in der Oeserstraße der Bau der Unterführung für Fußgänger vorgezogen werden kann. Begründung: Der Bau der Unterführung für Fußgänger in der Oeserstraße ist eine Baumaßnahme der Stadt Frankfurt. Falls nicht beide Unterführungen, also die für Fußgänger und die für Fahrzeuge, gleichzeitig gebaut werden müssen, wäre es sinnvoll, zuerst die viel kleinere Unterführung für Fußgänger zu errichten. . Der Zugverkehr, der die Bahnstrecke "Mainzer Landstraße" nutzt, hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken. Durch die spitz- bzw. stumpfwinklig zur Straße führende Eisenbahnstreckenführung werden die sich senkenden Schranken zu spät erkannt, da sie sich auf den herannahenden Autofahrer zubewegen. Hierdurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer vor der Schranke. Dies ist insbesondere auf der Westseite auszumachen, da dort kein erhöhter Bordstein vor Überfahrung schützt. Für die Schüler aus dem Schulbezirk, welche im Bereich des Bahnhofs Nied und der Bahnschranken wohnen, ergibt sich erst durch die Unterführung ein sicherer Schulweg. Auch müssten sie nicht unverhofft länger vor geschlossenen Schranken stehen. Aus eben diesen Gründen wäre für viele Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche, die zu verschiedensten Tageszeiten diese Bahnquerung nutzen müssen, um zur Schule, zum Haltepunkt Nied, zum Arzt zu gehen bzw. mit dem Fahrrad zu fahren, ein Vorziehen des Baus der Fußgängerunterführung hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 732) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2