Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST
732
Betreff: Kann der Bau der
Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden? Auch wenn der Magistrat der
Intention der Anfrage durchaus zu folgen vermag, besteht folgende
Problematik: Die
notwendig einzuhaltenden Verfahrensschritte (insbesondere Planfeststellung,
Kreuzungsvereinbarung, Fördermittelbeantragung, Ausschreibung und Vergabe,
Bauphase) sind die gleichen
wie bei einer Gesamtmaßnahme. Die zu der Anfrage um Stellungnahme gebetene DB Netz
AG sieht es darüber hinaus wegen des komplexen Zusammenhangs der Bauwerke als
erforderlich an, den Bau der beiden Unterführungen parallel zur Gesamtmaßnahme
auszuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.01.2015, V
1221