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Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 732 Betreff: Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden? Auch wenn der Magistrat der Intention der Anfrage durchaus zu folgen vermag, besteht folgende Problematik: Die notwendig einzuhaltenden Verfahrensschritte (insbesondere Planfeststellung, Kreuzungsvereinbarung, Fördermittelbeantragung, Ausschreibung und Vergabe, Bauphase) sind die gleichen wie bei einer Gesamtmaßnahme. Die zu der Anfrage um Stellungnahme gebetene DB Netz AG sieht es darüber hinaus wegen des komplexen Zusammenhangs der Bauwerke als erforderlich an, den Bau der beiden Unterführungen parallel zur Gesamtmaßnahme auszuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1221

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