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Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie lange läuft der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße?
  2. Seit wann besteht der Pachtvertrag?
  3. Welche Verlängerungsdauern sind vereinbart?
  4. Welche Verpflichtungen wurden dem Vertragsnehmer auferlegt?
  5. Ist im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung eine Baustelleneinrichtung auf dem Parkplatz geplant?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 angemietet hat. Weiter wird er darum gebeten, im Detail mitzuteilen, - seit wann der Pachtvertrag besteht; - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind; - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie mit Stellungnahme vom 04.03.2024, ST 472, bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum mitgeteilt wurde.

Begründung

Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der Ortsbeirat mit seinen Überlegungen - wie etwa in der Anregung vom 30.11.2023, OM 4840, bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 42
OBR 9
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen