Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.12.2014, V 1211
entstanden aus Vorlage:
OF 296/11 vom
17.11.2014 Betreff: Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386
Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord
Der
Ortsbeirat fragt den Magistrat, - gibt es für diese Liegenschaft bereits eine
Baugenehmigung ? - Hat es bereits eine Anfrage für eine Nutzung des
Gebäudes gegeben und wenn ja, welche? - Ist dort eine hotelähnliche Unterbringung für
Menschen geplant, die zum Beispiel gewerbsmäßig der Prostitution nachgehen oder
ist dort vom Magistrat geplant worden, Asylanten und/oder wohnsitzlose Personen
unterzubringen?
- Gehen durch die Kontaminierungen
der ehemaligen Gießerei von dem Grundstück Gefahren aus und wie schränken diese
eventuellen Altlasten eine zukünftige Nutzung ein? - Steht eine geplante Nutzung des Eigentümers im
Einklang mit dem "Entwicklungskonzept für das Industriegebiet
Fechenheim-Nord/Seckbach" des Stadtplanungsamtes? - Besteht die Möglichkeit, dass andere dort
angesiedelte Betriebe durch die Nutzung der Liegenschaft als Hotel oder
hotelähnlichen Betrieb in ihrer Nutzung der eigenen Grundstücke eingeschränkt
werden können? Begründung: Das Gebäude ist bereits innen massiv umgebaut worden.
Es befinden sich dort auf vier Etagen viele Ein-Zimmer-Einheiten mit Nasszelle.
An der Stirnseite des Gebäudes wurde ein von außen begehbares Treppenhaus
angebaut. Ein weiteres Treppenhaus liegt im hinteren Bereich des Gebäudes
vormontiert. Es wurden auf allen Etagen, an der Stirnseite des Gebäudes,
Durchbrüche zum außen liegenden Treppenhaus geschaffen. Die bereits in das
Gebäude tätigten Investitionen liegen schätzungsweise bei circa
100.000 Euro bis 150.000 Euro. Im Industriegebiet sind nach der TA-Lärm Spitzenwerte
von 70 dbA an 24 Stunden am Tag zulässig. Solche Industriegebiete sind im
Gebiet der Stadt Frankfurt am Main knapp und sehr wichtig für Gewerbetreibende
sowie die Industrie. Eine weitere Förderung und Ausbreitung von Wohnbebauung in
Industriegebieten sollte vermieden werden, um die Konfliktlage in solchen
Gebieten auf ein Minimum zu beschränken. Es hat seinen Sinn, dass
Industriegebiete und Wohngebiete getrennt entstehen. Dies dient dem Schutz des
Gewerbes und der Industrie sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 422
Aktenzeichen: 63 0