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Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.12.2014, V 1211 entstanden aus Vorlage: OF 296/11 vom 17.11.2014 Betreff: Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - gibt es für diese Liegenschaft bereits eine Baugenehmigung ? - Hat es bereits eine Anfrage für eine Nutzung des Gebäudes gegeben und wenn ja, welche? - Ist dort eine hotelähnliche Unterbringung für Menschen geplant, die zum Beispiel gewerbsmäßig der Prostitution nachgehen oder ist dort vom Magistrat geplant worden, Asylanten und/oder wohnsitzlose Personen unterzubringen? - Gehen durch die Kontaminierungen der ehemaligen Gießerei von dem Grundstück Gefahren aus und wie schränken diese eventuellen Altlasten eine zukünftige Nutzung ein? - Steht eine geplante Nutzung des Eigentümers im Einklang mit dem "Entwicklungskonzept für das Industriegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" des Stadtplanungsamtes? - Besteht die Möglichkeit, dass andere dort angesiedelte Betriebe durch die Nutzung der Liegenschaft als Hotel oder hotelähnlichen Betrieb in ihrer Nutzung der eigenen Grundstücke eingeschränkt werden können? Begründung: Das Gebäude ist bereits innen massiv umgebaut worden. Es befinden sich dort auf vier Etagen viele Ein-Zimmer-Einheiten mit Nasszelle. An der Stirnseite des Gebäudes wurde ein von außen begehbares Treppenhaus angebaut. Ein weiteres Treppenhaus liegt im hinteren Bereich des Gebäudes vormontiert. Es wurden auf allen Etagen, an der Stirnseite des Gebäudes, Durchbrüche zum außen liegenden Treppenhaus geschaffen. Die bereits in das Gebäude tätigten Investitionen liegen schätzungsweise bei circa 100.000 Euro bis 150.000 Euro. Im Industriegebiet sind nach der TA-Lärm Spitzenwerte von 70 dbA an 24 Stunden am Tag zulässig. Solche Industriegebiete sind im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main knapp und sehr wichtig für Gewerbetreibende sowie die Industrie. Eine weitere Förderung und Ausbreitung von Wohnbebauung in Industriegebieten sollte vermieden werden, um die Konfliktlage in solchen Gebieten auf ein Minimum zu beschränken. Es hat seinen Sinn, dass Industriegebiete und Wohngebiete getrennt entstehen. Dies dient dem Schutz des Gewerbes und der Industrie sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 422 Aktenzeichen: 63 0