Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
422
Betreff: Liegenschaft
Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im
Industriegebiet Fechenheim-Nord Aktuell ist bezüglich der
Schlitzer Straße 4 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Bürogebäude in einen
Beherbergungsbetrieb und Aufstockung eines Gebäudeteils um zwei Geschosse
anhängig. Über den Antrag ist bisher nicht entschieden worden. Die
Genehmigungsfähigkeit eines Beherbergungsbetriebes wird derzeit geprüft.
Im Rahmen der Bauberatung wurden
bisher verschiedene Nutzungen angefragt, darunter neben Wohnen, Einzelhandel,
Veranstaltungshalle und Anlage für kulturelle sowie sportliche Zwecke auch eine
Unterkunft für Wohnraumlose und Asylbewerber. Dem Magistrat wurde die
Liegenschaft durch verschiedene Anbieter zur Unterbringung entsprechender
Personenkreise auch angeboten. Vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden
baurechtlichen Genehmigungssituation wurden die Angebote jedoch abgelehnt.
Anfragen zu einer hotelähnlichen Unterbringung von
Prostituierten beziehungsweise Hinweise darauf, dass eine solche geplant ist,
lagen und liegen dem Magistrat nicht vor. Die ehemalige Nutzung der Liegenschaft durch die
Gießerei Bachmann bedingt einen Altlastenverdacht für das genannte Grundstück.
Da es sich lediglich um einen Verdacht handelt, der in Kenntnis der ehemaligen
Nutzung besteht, können derzeit keine Aussagen hinsichtlich etwaiger Gefahren
durch eine mögliche Bodenkontamination getroffen werden. Der Altlastenverdacht
ist der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und
nördlich der Wächtersbacher Straße (Seite 18) zu entnehmen. Ob und inwieweit
eine zukünftige Nutzung des Grundstückes durch mögliche Bodenkontaminationen
beeinträchtigt werden kann, ist abhängig von der tatsächlich vorzufindenden
Belastung sowie der Art der geplanten Nutzung. Das Entwicklungskonzept für die Gewerbe- und
Industriegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach enthält einen Vorschlag für eine
langfristig anzustrebende Nutzungszonierung. Diese sieht für einen Bereich, in
dem sich auch die Liegenschaft Schlitzer Straße 4 befindet, eine "industrielle,
produktive Zone" vor. Die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebes entspricht
zunächst zwar nicht dem Ziel, einen zentralen Bereich des
Gewerbe-/Industriegebietes für industrielle Betriebe und produzierendes Gewerbe
zu sichern, steht dem jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Der rechtskräftige Bebauungsplan B 849 setzt hier
ein Industriegebiet fest. Auf Grundlage dieser planungsrechtlichen Festsetzung
sind Bauvorhaben zu beurteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein
Beherbergungsbetrieb in diesem Industriegebiet zulässig ist, lassen sich
Schutzansprüche oder Schadenersatzansprüche von Seiten des Hotelbetreibers
aufgrund von Immissionen aus der Nachbarschaft nicht ableiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.12.2014, V
1211