Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1199
entstanden aus Vorlage:
OF 870/1 vom
02.03.2019 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der
Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der
Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats
mit Klagen darüber, dass es zu wenige Stellplätze für Pkw in den Straßen der
Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend
durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG
Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze
anmieten können.
Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der
Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an
Mieterinnen und Mieter der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen
Pkw-Stellplatz? 4.
Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein
Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z. B. durch Mieter der
Vonovia-Liegenschaften bzw. der Siedlung Erbbaustraße oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und
Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der
Ortsbeirat u. a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten. Schrägparker fahren
meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf
die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als
Parkplatz gestaltet. Die Gehwege sind häufig schmal und Lücken, die Straße zu
queren, oft kaum vorhanden. Zudem ist an vielen Stellen insbesondere für Kinder
der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z. B. Tiefgarage am
Europagarten), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen
werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem
eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer
stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu
erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch
Mieterinnen und Mieter ist oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind,
während die Straßen des Quartiers von Pkw zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z. B.
nach 18:00 Uhr der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken
zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße
ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt,
dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchqueren können.
Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße in der Regel nur
ca. 50 Prozent der abmarkierten Stellplätze belegt und dies überwiegend an
den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der
Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich
keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum
Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als
"unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr
Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der
Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den
Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten und mehr Übersicht über den Straßenraum
wünschen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.07.2019, ST 1259
Aktenzeichen: 92 40