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Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 408/8 vom 04.02.2019 Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg zu verhindern durch 1. stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, 2. Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung einer zusätzlichen Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, 3. Aufstellen eines Pollers oder Ähnliches an beiden Seiten der Einmündung. Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüberliegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1