Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM
4331 entstanden aus Vorlage:
OF 408/8 vom
04.02.2019 Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung
Aßlarer Straße - Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der
Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Aßlarer Straße -
Zeilweg zu verhindern durch 1. stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, 2. Erneuerung der weißen Markierungen
an der Einmündung und eventuell Markierung einer zusätzlichen
Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, 3. Aufstellen eines Pollers oder
Ähnliches an beiden Seiten der Einmündung. Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den
Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen.
Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das
behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer beim Abbiegen oder
Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem
Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet.
Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüberliegenden
Wohnviertel. Die Ursache liegt unter anderem in einem hohen Parkdruck, da
offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn
weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine
zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark
einschränken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2038
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8
am 15.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8
am 12.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8
am 17.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1