Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Barrierefreier Umbau von Liegenschaften

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1040 Betreff: Barrierefreier Umbau von Liegenschaften Der Magistrat begrüßt die Herstellung von barrierefreien Zugängen zu Wohnhäusern. Viele Senior/innen und Personen, die rollstuhlgerechten Wohnraum benötigen, sind auf barrierefreien Zugang zu ihren Wohnungen angewiesen. Ist dieser nicht vorhanden, müssen entweder Umbauten vorgenommen werden oder die Menschen ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen. Für Rollstuhlfahrende gehört zu den notwendigen Ausstattungskriterien häufig auch der Einbau von automatischen Eingangstüren, da sonst die angestrebte Eigenständigkeit nicht gegeben ist. Da es sich im vorliegenden Fall nicht um behördliche, öffentliche Liegenschaften handelt, greift die UN-Behindertenrechtskonvention jedoch nicht. Private Liegenschaftseigentümer entscheiden selbst, wann und ob Umbauten z.B. im Zuge von Modernisierungen umgesetzt werden. Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter) berät im Rahmen seiner regelmäßigen Aufgaben auch Bauträger/Liegenschaftseigentümer zur barrierefreien baulichen Gestaltung. Das betrifft sowohl Neubauten als auch Umbauten. Der Magistrat empfiehlt dem Ortsbeirat, im Bedarfsfall auf den Behindertenbeauftragten im Dezernat VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht - zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1188