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Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?

Vorlagentyp: V

Begründung

Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170 entstanden aus Vorlage: OF 718/11 vom 03.04.2025 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der Freien Christlichen Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1553 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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