Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?
Vorlagentyp: V
Begründung
Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170
entstanden aus Vorlage:
OF 718/11 vom
03.04.2025 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche
Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der
Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die
fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten
St. Hildegard und der Freien Christlichen Schule in der
Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an
der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum
Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle
Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die
sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu
der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374).
Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender
Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann
frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2021, OM 8
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2025, ST 1553
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme