Sind die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des En
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1167
entstanden aus Vorlage:
OF 512/11 vom
30.01.2019 Betreff: Sind die Planungsmittel für den Neubau einer
neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab
wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des Entwurfs rechnen?
Vorgang: EA 62/18 OBR 11; ST
2013/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die
Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen,
früher Heinrich-Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom
29.10.2018, ST 2013, in den Haushalt 2019 eingeplant worden sind und wann
mit einer Vorstellung des Entwurfs im Ortsbeirat 11 zu rechnen ist. Begründung: Gemäß Stellungnahme vom 29.10.2018, ST 2013,
wurde dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt, dass die Kostenermittlung der Maßnahme
dem Revisionsamt übermittelt und die Planungsmittel für den Neubau einer
Turnhalle in den Haushalt eingeplant werden. Eine Vorstellung des Entwurfs ist
dem Ortsbeirat 11 wichtig. Die erste Anregung an den Magistrat durch den
Ortsbeirat 11 zu dem Neubau erfolgte im Juni 2017. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 62
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2208
Auskunftsersuchen
vom 26.10.2020, V
1785 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2