Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sind die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des En

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1167 entstanden aus Vorlage: OF 512/11 vom 30.01.2019 Betreff: Sind die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des Entwurfs rechnen? Vorgang: EA 62/18 OBR 11; ST 2013/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich-Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, in den Haushalt 2019 eingeplant worden sind und wann mit einer Vorstellung des Entwurfs im Ortsbeirat 11 zu rechnen ist. Begründung: Gemäß Stellungnahme vom 29.10.2018, ST 2013, wurde dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt, dass die Kostenermittlung der Maßnahme dem Revisionsamt übermittelt und die Planungsmittel für den Neubau einer Turnhalle in den Haushalt eingeplant werden. Eine Vorstellung des Entwurfs ist dem Ortsbeirat 11 wichtig. Die erste Anregung an den Magistrat durch den Ortsbeirat 11 zu dem Neubau erfolgte im Juni 2017. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 62 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2208 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1785 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

Verknüpfte Vorlagen