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Sind die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des En

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1167
entstanden aus Vorlage: OF 512/11 vom 30.01.2019

Betreff: Sind die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, eingeplant worden? Ab wann kann der Ortsbeirat 11 mit der Vorstellung des Entwurfs rechnen? Vorgang: EA 62/18 OBR 11; ST 2013/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Planungsmittel für den Neubau einer neuen Turnhalle in der Schule am Mainbogen, früher Heinrich-Kraft-Schule, gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2013, in den Haushalt 2019 eingeplant worden sind und wann mit einer Vorstellung des Entwurfs im Ortsbeirat 11 zu rechnen ist. Begründung: Gemäß Stellungnahme vom 29.10.2018, ST 2013, wurde dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt, dass die Kostenermittlung der Maßnahme dem Revisionsamt übermittelt und die Planungsmittel für den Neubau einer Turnhalle in den Haushalt eingeplant werden. Eine Vorstellung des Entwurfs ist dem Ortsbeirat 11 wichtig. Die erste Anregung an den Magistrat durch den Ortsbeirat 11 zu dem Neubau erfolgte im Juni 2017. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 11
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 11
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen