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Campingplatz Heddernheim

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatzes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen gegebenenfalls an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können.
  2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35 b sind städtisch? Die letzte Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 854, besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der Ortsbeirat 8 andere Informationen erhalten.
  3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich?
  4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen?
  5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen?
  6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Begründung

Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o. a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 8
TO I, TOP 54
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 8
TO I, TOP 55
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle