City Camp Frankfurt geschlossen: Welches der beteiligten Ämter entscheidet?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden.