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Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1139
entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 25.06.2014

Betreff: Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße Vor circa drei Jahren wurde ein Schild vor dem Haus Zeißelstraße Nr. 5 entfernt, das ein zeitlich begrenztes Halteverbot anzeigte. Da der Netto-Supermarkt an der Ecke Friedberger Landstraße fast jeden Werktag vormittags durch Lkws Waren angeliefert bekommt, diente dieses Halteverbot der Freihaltung des benötigten Parkraums zum Warenabladen, ohne den allgemeinen Pkw-Verkehr einschließlich der Müllwagen der FES zu behindern. Seitdem dieses Schild entfernt wurde, ist besagter Parkplatz regelmäßig besetzt. Als Folge müssen die Lkws für den Netto-Supermarkt in der Straßenmitte der Zeißelstraße parken, wodurch die aus der Friedberger Landstraße einbiegenden Fahrzeuge nicht in Richtung Lenaustraße weiterfahren können. Der Geschäftsführer des Supermarktes hat diesen Zustand beklagt und wünscht sich eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wer hat auf wessen Verlangen das zeitlich begrenzte Halteverbotsschild vor dem Grundstück Zeißelstraße Nr. 5 entfernt? - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, dem Wunsch des Supermarktes zu entsprechen und ein Straßenverkehrsschild aufzustellen, welches werktags das Parken und Anhalten von Fahrzeugen außer den Anlieferern von 07:00 bis 12:00 Uhr verbietet? - Ist es dem Magistrat möglich, dem Supermarkt mit dem Aufstellen des Schildes einen entsprechenden Dreikantschlüssel zu geben, damit das Personal bei Bedarf die zwei Begrenzungsposten, die zurzeit eingemauert sind, zur besseren Be- und Entladung in den vorhandenen Vertiefungen befestigen bzw. entfernen kann? Begründung: Fast an jedem Werktag ist in den Morgenstunden zu beobachten, dass Lkws des Supermarkts um 07:00 Uhr von der Friedberger Landstraße in die Zeißelstraße einbiegen und auf der Mitte halten müssen, da die Plätze vor den Häusern Zeißelstraße Nr. 3 bis 5 durch Pkws blockiert sind. Dadurch ist die Durchfahrt für Pkws, Postautos oder Wagen der FES für Stunden unmöglich, was regelmäßig zu lautstarken und unschönen Auseinandersetzungen unter den Autofahrern führt. Das vorhandene Parkverbotschild am Beginn der Zeißelstraße wird nicht beachtet. Ein Halteverbotsschild mit einem zeitlich begrenzten Halteverbot, z. B. von 07:00 bis 12:00 Uhr, würde diese Situation erheblich entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3