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Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 63

Betreff: Begrenztes Halteverbot in der Zeißelstraße Einleitend weist der Magistrat darauf hin, dass bereits auf der linken Straßenseite der Zeißelstraße, ab der Einmündung der Friedberger Landstraße bis zu den Grundstückszufahrten Zeißelstraße 5 und 7 ein zeitlich nicht befristetes eingeschränktes Haltverbot besteht. Dieses wurde im Jahr 2010 auf Betreiben des Netto-Marktes eingerichtet. Der Magistrat wird veranlassen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 286-50 Straßenverkehrs-Ordnung (eingeschränktes Haltverbot) eine zeitliche Befristung durch Verkehrszeichen 1042-31 Straßenverkehrs-Ordnung "werktags 7 - 12 h" angebracht wird. Darüber hinaus wird sich der Magistrat mit der Leitung des Supermarkts hinsichtlich der angesprochenen Poller im Sinne der Anregung in Verbindung setzen.

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