Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern
Fragen an den Magistrat
Nach welchen Kriterien stellt der Magistrat die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen gemäß der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen sicher? Wie kann es unter Beachtung der Richtlinie sein, dass Vereine immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres von einzelnen Bürgerhäusern mitgeteilt bekommen, dass das Zuschussbudget erschöpft und eine Buchung nur noch ohne Bezuschussung möglich ist?
Begründung
Vereine beschweren sich, dass sie immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres zum Teil keine Räume mehr mit Zuschuss der Stadt buchen können, da das Budget aufgebraucht sei. Konkret wurde eine solche Mitteilung schon mehrfach seitens des Haus der Jugend in Sachsenhausen abgegeben.