Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers „Im Wörth“
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1134
entstanden aus Vorlage:
OF 830/9 vom
24.09.2014 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des
ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es
sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine
Kastanie auf dem gleichen Grundstück wurde vor kurzen mit Genehmigung gefällt.
Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in
einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese
Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks
wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum
einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe
des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist
noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere
Naturschutzbehörde befasst sich bereits mit dem Vorgang und hat eine weitere
Einkürzung auf der Gegenseite der erfolgten Einkürzung angeordnet, um die
Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig
noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um
Auskunft gebeten:
1. Welche Auflagen sind mit der
Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt?
2. Wurden diese gegebenenfalls
eingehalten? 3. Wurde im
Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen
beziehungsweise gleichwertigen Baumes auferlegt? 4. Kann in diesem Fall die Auferlegung einer
Neupflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten,
damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise
ausgeglichen werden kann? 5.
Welche weiteren Konsequenzen sind aus dem eventuellen Fehlverhaltens des/der
Verantwortlic hen gegebenenfalls beabsichtigt? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.01.2015, ST 40
Aktenzeichen: 63 0