Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Etwa 80-jährige
Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im
Wörth" Der Abbruch des Bunkers und die
Errichtung des Mehrfamilienhauses wurden vom Magistrat mit der Maßgabe
genehmigt, das der Baumbestand im Einzugsbereich der Maßnahme zu erhalten und
zu schützen ist. Hierauf wurde in der Baugenehmigung explizit
hingewiesen. In den
Bauvorlagen wurde der Standort des Baums falsch eingemessen; in der vorgelegten
Planung war der Platzbedarf für die Platane ausreichend dimensioniert.
Tatsächlich ist das Bauwerk näher an den Baum herangerückt, so dass in der
Bauphase das Wurzelwerk beschädigt wurde. Als Maßnahme zur Verkehrssicherung
musste daraufhin die Krone des Baumes eingekürzt werden. Eine Ersatzpflanzung würde erst dann
auferlegt, wenn der Baum gefällt werden müsste. Es muss abgewartet werden, ob
der Baum den Wurzelverlust durch die Baumaßnahmen und die Maßnahmen zur
Verkehrssicherung verkraftet. Etwaige Neuanpflanzungen müssen sich nach den
Vorgaben der Baumschutzsatzung richten. Ob und inwieweit der Besitzer des
Baumes freiwillig eine größere Pflanzqualität verwenden würde muss zu
gegebener Zeit vereinbart werden. Ungeachtet dessen behält sich der Magistrat die
Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens gegen den Bauherrn vor.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.10.2014, V
1134