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Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 40 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Der Abbruch des Bunkers und die Errichtung des Mehrfamilienhauses wurden vom Magistrat mit der Maßgabe genehmigt, das der Baumbestand im Einzugsbereich der Maßnahme zu erhalten und zu schützen ist. Hierauf wurde in der Baugenehmigung explizit hingewiesen. In den Bauvorlagen wurde der Standort des Baums falsch eingemessen; in der vorgelegten Planung war der Platzbedarf für die Platane ausreichend dimensioniert. Tatsächlich ist das Bauwerk näher an den Baum herangerückt, so dass in der Bauphase das Wurzelwerk beschädigt wurde. Als Maßnahme zur Verkehrssicherung musste daraufhin die Krone des Baumes eingekürzt werden. Eine Ersatzpflanzung würde erst dann auferlegt, wenn der Baum gefällt werden müsste. Es muss abgewartet werden, ob der Baum den Wurzelverlust durch die Baumaßnahmen und die Maßnahmen zur Verkehrssicherung verkraftet. Etwaige Neuanpflanzungen müssen sich nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung richten. Ob und inwieweit der Besitzer des Baumes freiwillig eine größere Pflanzqualität verwenden würde muss zu gegebener Zeit vereinbart werden. Ungeachtet dessen behält sich der Magistrat die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens gegen den Bauherrn vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1134

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