Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1120
entstanden aus Vorlage:
OF 522/1 vom
21.09.2014 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht
geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was
geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wann wird die Kita in der
Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertiggestellt? Was wird
unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. Wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita
Hafenstraße statt? 3. In
welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung
der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu
"retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr
Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? 4. Wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt
nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita
Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1. und 2.: Der Umzug der beiden evangelischen
Kindergärten in den Neubau der Kindertageseinrichtung in der Hafenstraße sollte
bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines
Wasserschadens. Der evangelische Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in
einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße Nr. 131,
in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei
Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28
Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen
Einrichtung in der Hafenstraße vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an
Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter dreijährige Kinder. Alle
Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch
dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 778,
zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014, V 973, heißt
es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich
ab Juli 2014, sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014
zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen
Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstraße
festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu
rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser
Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass
seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des
Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren
Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn
empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu
erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die
Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten, doch
leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr
fertiggestellt, nur spielt darauf kein Kind. Die Enttäuschung ist allenthalben
groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, ihre Kinder in andere
Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen,
sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden, sondern ein
ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern
endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den
Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen,
ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen.
Zu 3: Nach bisherigen Angaben des
Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn
die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertiggestellt wird. Die
Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in
letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert
werden können, um welche Summen es sich dabei handelt, und ob und wie diese
Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4: Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder
haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare
Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht
werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.01.2015, ST 134
Aktenzeichen: 40 4