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Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 134 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Zu 1) Die Sanierung der KT Westhafen befindet sich in ihrer letzten Phase. Der Innenausbau erfolgt bereits parallel zur Sanierung, sodass die KT voraussichtlich Ende April 2015 fertiggestellt wird. Die Übergabe an den Träger (ev. Regionalverband) ist im Mai 2015 geplant. Zu 2) Der Ortstermin mit dem OBR und dem Träger (ev. Regionalverband) hat am 11.11.2014 stattgefunden. Zu 3) Für die KT Westhafen wurden Landesfördermittel i. H. v. 300.000 € bewilligt. Diese wurden bereits ausbezahlt sodass evtl. Rückzahlungsanspruche entstehen können. Ein Antrag auf eine Fristverlängerung der Fertigstellung wurde am 20. November 2014 an das Regierungspräsidium Kassel versendet. Eine Antwort steht noch aus. Zu 4) Durch den Umzug der Kindergartenkinder aus der Kita Windmühlstraße in die Kita Gutleutstraße wurde eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus in der Hafenstraße geschaffen. Das Stadtschulamt hat zusammen mit dem Träger und dem Evangelischen Regionalverband lange nach einer Lösung des Problems gesucht. Es wurden mehrere Varianten geprüft, die nicht umsetzbar waren. Für die Auslagerung in Container fehlte ein geeignetes Grundstück. Allen Beteiligten ist klar, dass der Umzug in die Gutleutstraße unter den Begleitumständen, das einzig mögliche war. Die Kapazitäten im Bereich Kindergarten sind im Kita-Planungsbezirk Bahnhof/Gutleut recht gut. Es besteht die Möglichkeit neben der evangelischen Kita in der Gutleutstraße auch die Angebote der beiden städtischen Kinderzentren (KIZ 82 und KIZ 12) und der Kita im Behördenzentrum zu nutzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1120