Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
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Betreff: Kinderbetreuung im
Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und
Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Zu 1) Die Sanierung der KT Westhafen befindet sich in
ihrer letzten Phase. Der Innenausbau erfolgt bereits parallel zur Sanierung,
sodass die KT voraussichtlich Ende April 2015 fertiggestellt wird. Die Übergabe
an den Träger (ev. Regionalverband) ist im Mai 2015 geplant. Zu 2) Der Ortstermin mit dem OBR und dem Träger (ev.
Regionalverband) hat am 11.11.2014 stattgefunden. Zu 3) Für die KT Westhafen wurden Landesfördermittel i. H.
v. 300.000 € bewilligt. Diese wurden bereits ausbezahlt sodass evtl.
Rückzahlungsanspruche entstehen können. Ein Antrag auf eine Fristverlängerung
der Fertigstellung wurde am 20. November 2014 an das Regierungspräsidium Kassel
versendet. Eine Antwort steht noch aus. Zu 4) Durch den Umzug der Kindergartenkinder aus der Kita
Windmühlstraße in die Kita Gutleutstraße wurde eine Übergangslösung bis zur
Fertigstellung des Neubaus in der Hafenstraße geschaffen. Das Stadtschulamt hat zusammen mit
dem Träger und dem Evangelischen Regionalverband lange nach einer Lösung des
Problems gesucht. Es wurden mehrere Varianten geprüft, die nicht umsetzbar
waren. Für die Auslagerung in Container fehlte ein geeignetes Grundstück. Allen
Beteiligten ist klar, dass der Umzug in die Gutleutstraße unter den
Begleitumständen, das einzig mögliche war. Die Kapazitäten im Bereich Kindergarten sind im
Kita-Planungsbezirk Bahnhof/Gutleut recht gut. Es besteht die Möglichkeit neben
der evangelischen Kita in der Gutleutstraße auch die Angebote der beiden
städtischen Kinderzentren (KIZ 82 und KIZ 12) und der Kita im Behördenzentrum
zu nutzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2014, V
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