Versetztes Parken in der Rheinlandstraße
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Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1116
entstanden aus Vorlage: OF 884/6 vom 11.11.2018
Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) an zwei Stellen auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen. Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 433 Aktenzeichen: 32 1