Versetztes Parken in der Rheinlandstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 433
Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Die Rheinlandstraße ist im betreffenden Bereich auf der Nordseite bebaut. Auf der südlichen Seite befindet sich Wald. Daher wurden die Parkmöglichkeiten am nördlichen Fahrbahnrand vorgesehen. Durch versetztes Parken kann das nicht den Regeln entsprechende und/oder rücksichtslose Parken nicht verhindert werden. Der Parkbedarf ist in diesem Bereich gering. Daher würden die südlichen Parkplätze ohnehin nicht beparkt werden und der gewünschte Effekt wäre aus diesem Grund nicht zu erzielen. Am Fußgängerüberweg (FGÜ) wird in Fahrtrichtung hinter dem FGÜ geparkt. Dies ist auch statthaft (wenn auch nicht, wie auf dem Foto. in falscher Richtung/gegen die Fahrtrichtung). Da im betreffenden Straßenabschnitt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, ist es nicht notwendig, diesen Parkplatz aus Sicherheitsgründen mit Haltverbot zu belegen. Radwege sind im betreffenden Abschnitt nicht vorhanden. Der Magistrat hält das markieren von versetzten Parkplätzen daher für nicht zielführend. Die Städtische Verkehrspolizei führt in der gesamten Rheinlandstraße regelmäßig Kontrollen durch.