Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Hat der Magistrat zwischenzeitlich Kontakt zum neuen Besitzer des Cassella-Geländes, der Lugman Group, aufgenommen?
  2. Welchen Weg verfolgt die Stadt Frankfurt nun? Wird versucht, eine ebenerdige Verbindung der Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd auf der ehemaligen Trasse der Cassellastraße für Fuß- und Radverkehr zu etablieren, oder bleibt es beim Neubau einer Brücke?
  3. Wurde diese Frage bereits mit dem neuen Besitzer des Geländes und der Cassella-Geschäftsleitung erörtert?
  4. Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse dieser Gespräche aus?
  5. Wann ist mit einer neuen Verbindung der beiden Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fuß und Rad zu rechnen?

Kontext

Die Cassella-Brücke, eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, ist seit 2019 gesperrt und wurde im Jahr 2022 komplett abgerissen. Die Wiederherstellung der Verbindung durch eine Brücke oder ebenerdig wurde den Menschen im Stadtteil Fechenheim beiderseits der Hanauer Landstraße zugesichert. Im September 2024 wurde das Cassella-Gelände an die Lugman Group verkauft.

Begründung

und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß Vorgang: V 673/23 OBR 11; ST 2096/23 Die Cassella-Brücke, eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, ist seit 2019 gesperrt und wurde im Jahr 2022 komplett abgerissen. Die Wiederherstellung der Verbindung durch eine Brücke oder ebenerdig wurde den Menschen im Stadtteil Fechenheim beiderseits der Hanauer Landstraße zugesichert. Im September 2024 wurde das Cassella-Gelände an die Lugman Group verkauft.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 40
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle