Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Pauschal betrachtet kann auf den bislang in Frankfurt am Main an den Haltestellen verwendeten Bestandswartehallen aus statischen Gründen nachträglich keine Begrünung angelegt werden. Die älteren Modelle mit Bogen- bzw. Tonnendächern scheiden von ihrer Bauform her in der Regel aus. Bei umfangreichen Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Straßenbahn und Bushaltestellen soll künftig geprüft werden, ob ältere Wartehallen saniert und umgebaut und deren Bogen- bzw. Tonnendächer durch begrünte Flachdächer ersetzt werden können. Bei den jüngeren Bestandsmodellen mit angewinkelten Dächern muss stets eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Fabrikneue werbefreie Wartehallen sind bereits mit einer werksseitigen Dachbegrünung versehen. Sie werden nach Prüfung bei Bedarf vereinzelt beschafft und aufgestellt, sofern keine Wartehallen aus dem Bestand zur Verfügung stehen. Der Großteil der Bestandswartehallen wird im Rahmen von Verträgen durch einen externen Dienstleister bzw. Werbekonzessionär vorgehalten und bewirtschaftet. Bei Wartehallen des Werbekonzessionärs ist die VGF in ihrer Funktion als Infrastrukturbetreiberin im Einzelfall auf die proaktive Mitwirkung der Fa. Ströer/DSM angewiesen, sofern Wartehallen aus deren Bestand umgebaut werden sollen. Der bestehende Vertrag wird zeitnah neu ausgeschrieben und dabei auch ein Konzept zu den ca. 1.000 Wartehallen der Fa. Ströer/DSM erarbeitet, in welchem eine Dachbegrünung Berücksichtigung finden soll.