Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und Radwege
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1107
entstanden aus Vorlage:
OF 864/6 vom
18.11.2018 Betreff: Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und
Radwege Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Was wird unternommen, um zu
verhindern, dass sich der Fußweg von der Straße Seilerbahn zur Höchster Fähre
zum Parkplatz entwickelt? 2. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der
Fuß- und Radweg in Schwanheim, (Geißenheimer Straße in Höhe des Baumarkts und der Schallschutzwand) weiter
zugeparkt bleibt?
3. Beide Problemlagen wurden aus
der Bevölkerung auch direkt an die Verkehrspolizei gemeldet. Wie wird
grundsätzlich mit solchen per Mail vorgebrachten Meldungen umgegangen? Begründung: Im Falle des Höchster Mainufers kann aus eigener
Anschauung bestätigt werden, dass hier die Gefahr besteht, dass das illegale
Parken auf dem Fußweg zum Dauerzustand wird. Jahrelang wurde der Fußweg
weitgehend frei gehalten, jetzt aber wirkt es, als sei ein Damm gebrochen, fast
jeden Tag werden so viele Fahrzeuge illegal auf dem Fußweg abgestellt, dass er
praktisch nicht mehr benutzbar ist. Die Fußgängerinnen und Fußgänger müssen
neben den Autos auf der Straße laufen, was nicht nur gefährlich, sondern durch
das Kopfsteinpflaster insbesondere für Menschen mit Kinderwagen auch sehr
beschwerlich und für geheingeschränkte Menschen mit Rollator fast unmöglich
ist. Wenn man hier nicht schnell massiv eingreift, entsteht bei leider zu
vielen Autofahrerinnen und Autofahrer der Eindruck, dies sei ein normaler
Parkplatz, und das Parken dort wird zur Gewohnheit. Im Falle des Fuß- und Radwegs in Schwanheim wurden
die Beschwerden schon öfter vorgebracht, ohne dass sich bisher etwas geändert
hätte. Dabei kann auch an dieser Stelle der Zustand so nicht geduldet
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 958
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1