Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und Radwege
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1107
entstanden aus Vorlage: OF 864/6 vom 18.11.2018
Betreff: Frankfurter Westen: Zugeparkte Fuß- und Radwege Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Was wird unternommen, um zu verhindern, dass sich der Fußweg von der Straße Seilerbahn zur Höchster Fähre zum Parkplatz entwickelt?
- Was wird unternommen, um zu verhindern, dass der Fuß- und Radweg in Schwanheim, (Geißenheimer Straße in Höhe des Baumarkts und der Schallschutzwand) weiter zugeparkt bleibt?
- Beide Problemlagen wurden aus der Bevölkerung auch direkt an die Verkehrspolizei gemeldet. Wie wird grundsätzlich mit solchen per Mail vorgebrachten Meldungen umgegangen? Begründung: Im Falle des Höchster Mainufers kann aus eigener Anschauung bestätigt werden, dass hier die Gefahr besteht, dass das illegale Parken auf dem Fußweg zum Dauerzustand wird. Jahrelang wurde der Fußweg weitgehend frei gehalten, jetzt aber wirkt es, als sei ein Damm gebrochen, fast jeden Tag werden so viele Fahrzeuge illegal auf dem Fußweg abgestellt, dass er praktisch nicht mehr benutzbar ist. Die Fußgängerinnen und Fußgänger müssen neben den Autos auf der Straße laufen, was nicht nur gefährlich, sondern durch das Kopfsteinpflaster insbesondere für Menschen mit Kinderwagen auch sehr beschwerlich und für geheingeschränkte Menschen mit Rollator fast unmöglich ist. Wenn man hier nicht schnell massiv eingreift, entsteht bei leider zu vielen Autofahrerinnen und Autofahrer der Eindruck, dies sei ein normaler Parkplatz, und das Parken dort wird zur Gewohnheit. Im Falle des Fuß- und Radwegs in Schwanheim wurden die Beschwerden schon öfter vorgebracht, ohne dass sich bisher etwas geändert hätte. Dabei kann auch an dieser Stelle der Zustand so nicht geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
30
OBR 6
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 6
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle