Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen
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Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1102
entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 26.06.2014
Betreff: Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass die Pkws bei Schrägparkplätzen zu weit in den Bürgersteig hineinragen. Beispiele: - Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße vor dem Aldi-Markt (siehe Foto) - Eckenheimer Landstraße zwischen Nordendstraße und Händelstraße - Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (siehe Foto) Begründung: Dadurch, dass Autofahrer viel zu weit nach vorne fahren, bleiben nur noch Restbreiten des Bürgersteigs übrig, die den Anforderungen einfach nicht mehr genügen (zum Beispiel Begegnung von zwei Fußgängern mit Gepäck). Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße vor dem Aldi-Markt (Quelle Google) Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (Quelle Google) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3