Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1102
entstanden aus Vorlage:
OF 629/3 vom
26.06.2014 Betreff: Bürgersteigbreite bei Schrägparkplätzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche
Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass die Pkws bei
Schrägparkplätzen zu weit in den Bürgersteig hineinragen. Beispiele: - Glauburgstraße/Ecke
Eckenheimer Landstraße vor dem Aldi-Markt (siehe Foto) - Eckenheimer Landstraße zwischen Nordendstraße und
Händelstraße - Rotlintstraße
oberhalb der Hallgartenstraße (siehe Foto) Begründung: Dadurch, dass Autofahrer viel zu weit nach vorne
fahren, bleiben nur noch Restbreiten des Bürgersteigs übrig, die den
Anforderungen einfach nicht mehr genügen (zum Beispiel Begegnung von zwei
Fußgängern mit Gepäck). Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße vor dem
Aldi-Markt (Quelle Google) Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (Quelle
Google) Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.01.2015, ST 62 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2