Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1099
entstanden aus Vorlage:
OF 846/6 vom
13.11.2018 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der
Westerbachstraße erhöhen Vorgang: V 726/18 OBR 6; ST 781/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen zu berichten,
mit welchen Maßnahmen die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen in der
Westerbachstraße unterbunden werden können (siehe hierzu ST 781). In dem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer
Mittelinsel mit Fahrbahnverschwenkung westlich der Autobahnzufahrt zu
prüfen. Begründung: Wiederholt und sehr eindringlich hat der Ortsbeirat 6
bereits auf die angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße
hingewiesen. Neben regelmäßigen Verkehrsstaus (insbesondere zu Zeiten des
Berufsverkehrs) beschweren sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch immer
wieder über massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (insbesondere abends und
nachts). Bisher wurden hier nur wenige Maßnahmen, mit denen die Probleme gelöst
werden können, angeboten. Die Idee des Ortsbeirats, die Einrichtung eines
Kreisverkehrs als möglichen Lösungsansatz zu prüfen, wurde mit der
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 781, abgelehnt. In dieser
Stellungnahme bietet der Magistrat jedoch an, "hinsichtlich der angeführten
massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Westerbachstraße in Richtung
Sossenheim [...] im Bedarfsfall kostengünstigere, weniger aufwändige Maßnahmen"
zu prüfen. Dass Bedarf besteht, sollte eigentlich bereits an den wiederholten
Anträgen des Ortsbeirats zu dieser Thematik zu erkennen sein. Insofern bittet
der Ortsbeirat, geeignete Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat
vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 16.01.2018, V 726
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2018, ST 781
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 431
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2020, ST 1078
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.03.2021, ST 603
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2021, ST 1668
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6
am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 12.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6
am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0