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Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1099 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 13.11.2018 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Vorgang: V 726/18 OBR 6; ST 781/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen zu berichten, mit welchen Maßnahmen die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Westerbachstraße unterbunden werden können (siehe hierzu ST 781). In dem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Mittelinsel mit Fahrbahnverschwenkung westlich der Autobahnzufahrt zu prüfen. Begründung: Wiederholt und sehr eindringlich hat der Ortsbeirat 6 bereits auf die angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße hingewiesen. Neben regelmäßigen Verkehrsstaus (insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs) beschweren sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch immer wieder über massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (insbesondere abends und nachts). Bisher wurden hier nur wenige Maßnahmen, mit denen die Probleme gelöst werden können, angeboten. Die Idee des Ortsbeirats, die Einrichtung eines Kreisverkehrs als möglichen Lösungsansatz zu prüfen, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 781, abgelehnt. In dieser Stellungnahme bietet der Magistrat jedoch an, "hinsichtlich der angeführten massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Westerbachstraße in Richtung Sossenheim [...] im Bedarfsfall kostengünstigere, weniger aufwändige Maßnahmen" zu prüfen. Dass Bedarf besteht, sollte eigentlich bereits an den wiederholten Anträgen des Ortsbeirats zu dieser Thematik zu erkennen sein. Insofern bittet der Ortsbeirat, geeignete Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2018, V 726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 781 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 603 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1668 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0