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Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick"

Vorlagentyp: V

Begründung

Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zu überqueren, um den Aussiedlerhof bzw. die Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu erreichen (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Angesichts der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, stellt die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich eine erhebliche Lebensgefahr dar. Eine einfache Befestigung des Banketts könnte diese Gefahr vermeiden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098 entstanden aus Vorlage: OF 188/13 vom 05.01.2025 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle "Taunusblick" in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine Befestigung des Randstreifens mit Schotter zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zu überqueren, um den Aussiedlerhof bzw. die Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu erreichen (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Angesichts der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, stellt die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich eine erhebliche Lebensgefahr dar. Eine einfache Befestigung des Banketts könnte diese Gefahr vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 980 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme