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Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Für eine befestigte Zuwegung zur Haltestelle Taunusblick in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Es wäre auf der kompletten Länge von rund 80 Metern ein Eingriff in die privaten Ackerflächen nötig. Die vorhandene Breite des Seitenstreifens von circa 2,20 Metern reicht nicht aus, um zusätzlich zu einem regelkonformen Gehweg von mindestens 1,50 Meter Breite auch die erforderliche Entwässerungsmulde anzulegen. Die Entwässerung der Fahrbahn läuft beidseitig in die vorhandenen Bankette. Daher wird bei der Neuanlage des Radweges auf der Südseite der Niedereschbacher Straße auch eine neue Entwässerungsmulde zwischen der vorhandenen Fahrbahn und dem Radweg angelegt. Auf der Nordseite der Fahrbahn (Richtung Nieder- Eschbach) wäre bei Anlage eines befestigten Gehweges ebenfalls eine neue Entwässerungseinrichtung notwendig. Die Haltestelle in Richtung Nieder-Eschbach kann fußläufig erreicht werden, indem die Fahrgäste mit Start beziehungsweise Ziel Siedlungsplatz entweder die Fahrbahn zweimal queren oder auf dem unbefestigten Bankett entlanglaufen. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass der Ausbau des Haltstellenbereiches möglich ist, weil das vorhandene Längsgefälle der Straße gewährleistet, dass das Regenwasser entlang der Haltestelle in die angrenzenden Bankettbereiche abfließen kann.