Baumaßnahmen Heidestraße 41
Vorlagentyp: V
Begründung
Seit drei, vier Jahren finden auf dem Gelände des Hauses Heidestraße 41 Bauarbeiten statt. Seit drei, vier Monaten ist zu diesem Behufe der Bereich Heidestraße - zwischen Höhenstraße und Leibnizstraße - für den Auto- bzw. Fahrradverkehr gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger (mit und ohne Kinderwagen) werden auf einen Gehweg verwiesen, den man inzwischen nur schwerlich als solchen bezeichnen kann, und den sie sich notgedrungen und zu allem Überfluss mit Fahrradfahrerinnen und -fahrern teilen müssen, abgesehen einmal davon, dass wild parkende Fahrzeuge das Fortkommen zusätzlich erheblich erschweren. Das obligatorische Bauschild, dem zu entnehmen wäre, worum es sich bei diesen ausufernden Maßnahmen im Einzelnen handelt, ist nicht vorhanden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1083
entstanden aus Vorlage:
OF 595/3 vom
14.11.2018 Betreff: Baumaßnahmen Heidestraße 41
Seit drei, vier Jahren
finden auf dem Gelände des Hauses Heidestraße 41 Bauarbeiten statt. Seit drei,
vier Monaten ist zu diesem Behufe der Bereich Heidestraße - zwischen Höhenstraße und Leibnizstraße - für den Auto- bzw.
Fahrradverkehr gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger (mit und ohne
Kinderwagen) werden auf einen Gehweg verwiesen, den man inzwischen nur
schwerlich als solchen bezeichnen kann, und den sie sich notgedrungen und zu
allem Überfluss mit Fahrradfahrerinnen und -fahrern teilen müssen, abgesehen
einmal davon, dass wild parkende Fahrzeuge das Fortkommen zusätzlich erheblich
erschweren. Das obligatorische Bauschild, dem zu entnehmen wäre, worum es sich
bei diesen ausufernden Maßnahmen im Einzelnen handelt, ist nicht vorhanden.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um
Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie kann es sein, dass sich besagte Baumaßnahmen
dermaßen unerträglich in die Länge ziehen? 2. Ist dem Magistrat der Bauherr/die Bauherrin
bekannt, bzw. ist der Magistrat über die baulichen Maßnahmen, insbesondere den
aufwendigen Ausbau des Dachbereichs bzw. die Aufstockungen desselben,
informiert und gibt es dafür die entsprechenden Genehmigungen? 3. Kann es sein, dass das Haus
(Altbau) in die Hände sogenannter Investoren gelangt ist, die bekanntlich
keinen Stein mehr auf dem anderen lassen (Milieuschutz?), und wenn dem so sein
sollte, wie kann es sein, dass sich Anwohnerinnen und Anwohner auf die
beschriebene Art und Weise diesen rein privaten Interessen unterzuordnen
haben? 4. Wie lange ist
dieses öffentliche Ärgernis noch hinzunehmen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 611
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0